Düsseldorf. Das NRW-Marktgesetz, mit dem Wirtschaftsminister Duin den Verkauf von Neuwaren auf Flohmärkten verbieten wollte, hat offenbar schlechte Chancen. Mit dem Gesetz sollte verhindert werden, dass fliegende Händler den Sonntagsschutz unterlaufen. Einzelhändler dürfen höchstens elf Mal im Jahr sonntags öffnen.

Die Pläne von NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) für ein Verbot des sonntäglichen Neuwaren-Verkaufs auf Trödelmärkten stehen auf der Kippe. Nach der Rechtsprüfung des Ministeriums erscheint es höchst ungewiss, dass das von Duin angekündigte NRW-Marktgesetz überhaupt den Landtag erreichen wird.

Duin wollte den Neuwaren-Verkauf auf den rund 3500 Trödelmärkten an Rhein und Ruhr verbieten, damit fliegende Händler nicht länger den Sonntagsschutz unterlaufen können. Das Ladenöffnungsgesetz in NRW erlaubt dem Einzelhandel nur elf geschäftsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr und Gemeinde. Jeder einzelne Laden darf maximal viermal im Jahr daran teilnehmen. Flohmärkte unterliegen dieser Regelung nicht. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass auf dem klassischen Parkplatz-Trödel inzwischen bis zu 60 Prozent des Sortiments Neuwaren sind.

Auch interessant

„Die Rechtsprüfung zum geplanten Marktgesetz dauert an“, erklärte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage knapp. SPD-Fraktionsvize Rainer Schmeltzer zeigt sich gegenüber der WAZ zwar weiter optimistisch, dass man eine Lösung hinbekommen werde: „Wir wollen kein Gesetz mit der heißen Nadel stricken, das am Ende die Falschen trifft“, so Schmeltzer. Unklar ist bislang aber, wie NRW den Neuwaren-Verkauf verbieten will, ohne Weihnachtsmärkte, Kirmes-Stände oder traditionelle Handwerker-Feste in Schwierigkeiten zu bringen.

Grüne hatten die Ankündigung für ein Marktgesetz von Beginn an kritisiert

Die Grünen haben zudem Duins Ankündigung für ein Marktgesetz von Beginn an kritisiert. „Ich bin unverändert skeptisch, dass es rechtssicher gelingen kann, den Neuwaren-Verkauf auf dem Trödel einzudämmen, ohne Brauchtumsveranstaltungen oder das sonntägliche Marktvergnügen zu gefährden“, sagte Fraktionschef Reiner Priggen.

Auch interessant

Der Marktgestalter-Verband VDM hält das Gesetzesvorhaben für unverhältnismäßig. Durch den Verkauf von Restposten oder Waren zweiter Wahl auf dem Trödel werde der klassische Einzelhandel nicht benachteiligt. Die „Clearingstelle Mittelstand NRW“ hatte dagegen Duin ausdrücklich in seinen Verbotsplänen bestärkt. CDU-Wirtschaftsexperte Hendrik Wüst hat die Landesregierung nun schriftlich aufgefordert, in der Wirtschaftsausschuss-Sitzung am 25. Juni endlich Klarheit zu schaffen.