Hannover. . Im Fall Edathy hat die Staatsanwaltschaft Hannover am Montag ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats eröffnet. Zuvor hatten verschiedene Medien berichtet, es sei bewiesen, dass Edathy Fotos mit strafbarem kinderpornografischem Inhalt aufgerufen hat.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat im Fall Edathy ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats eröffnet. Ermittelt werde gegen unbekannt, sagte eine Sprecherin der Behörde am Montag. Das Verfahren sei sofort eröffnet worden, als klar geworden sei, dass der Abschlussbericht des Landeskriminalamts Niedersachsen (LKA) zu den Ermittlungen gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy in die Öffentlichkeit gelangt sei.

Medien hatten am Wochenende detailliert über den LKA-Abschlussbericht berichtet. Demnach ist der Nachweis erbracht, dass Edathy im Internet Bilddateien mit strafbarem kinderpornografischen Inhalt aufrief. Vom Anwalt des SPD-Politikers war dazu am Montag keine Stellungnahme zu erhalten.

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Die Staatsanwaltschaft machte keine Angaben zum Inhalt des LKA-Berichtes. Ob Anklage gegen Edathy erhoben werde, dazu meinte die Sprecherin der Behörde: "Dazu kann ich im Moment nichts sagen, das wäre verfrüht." Zunächst habe nun der Beschuldigte Gelegenheit, auf den Bericht des LKA zu reagieren.

Edathy hat Verfassungsbeschwerde eingelegt

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ging unterdessen die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy ein. Angaben zum Inhalt und zur möglichen Dauer des Verfahrens machte ein Gerichtssprecher nicht. Edathy will sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchungen bei ihm zur Wehr setzen. Mit einer Beschwerde beim Landgericht Hannover dagegen war er gescheitert. (dpa)