Düsseldorf. Eine Krankheit verhinderte den Kampf eines deutschen Taliban gegen westliche Truppen: Dennoch hat ihn das Oberlandesgericht in Düsseldorf zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 31-Jährige war von Lünen aus in den Dschihad gezogen. “Er war kein schlichter Mitläufer“, so der Richter.
Ein 31-jähriger deutscher Taliban aus Lünen im Ruhrgebiet ist in Düsseldorf als Terrorist zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sprach ihn am Montag wegen der Mitgliedschaft bei den terroristischen "Deutschen Taliban Mudschahedin" (DTM) schuldig. Er hatte sich in Pakistan 2010 der Gruppe um Eric Breininger angeschlossen, die Selbstmordanschläge gepriesen hatte und durch ihre Video-Botschaften im Internet bekanntgeworden war.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht am Montag leicht unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für den 31-Jährigen zwei Jahre und zehn Monate Haft beantragt hatte. Seine Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert: Der Anklagevorwurf habe sich nicht bestätigt. So sei nicht erwiesen, dass es sich bei der DTM um eine Terrorgruppe gehandelt habe.
"Er war kein schlichter Mitläufer"
Das Gericht sah dies anders: Wenn Josef D. alias "Jussuf" eine vergleichsweise geringe Schuld treffe und sein Tatbeitrag untergeordnet war, sei dies vor allem seiner dauerhaften Erkrankung zuzuschreiben. Sein desolater Gesundheitszustand hatte keine Kampfeinsätze zugelassen. Seine kriminelle Energie sei aber größer gewesen. "Er war kein schlichter Mitläufer", sagte der Vorsitzende Richter Frank Schreiber.
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Bereits im Zivildienst habe sich der Mann radikal-islamischen Ideen zugewandt. Er sei auf eigenen Entschluss ins pakistanisch-afghanische Grenzgebiet gereist, um sich dem Dschihad anzuschließen, habe sich eine Kalaschnikow AK 47 gekauft und das Schießen trainiert.
Josef D. war "Haushälter des Dschihad"
Während seiner vier Monate bei der DTM habe er allerdings neben einer chronischen Durchfallerkrankung auch schon an einem Vorstadium zu einer schweren psychischen Erkrankung gelitten und sei deswegen vermindert schuldfähig.
Josef D. hatte sich als Haushälter des Dschihad verdingt: Sein Tatbeitrag habe in Wäschewaschen, Einkaufen und Aufräumen bestanden. Nach schweren Verlusten war die Gruppe im Mai 2010 zerfallen. Das Angebot, in den Reihen der Al Kaida mitzukämpfen, hatte D. abgelehnt.
Angeklagter hörte "Stimme des Teufels"
Wegen seiner Schizophrenie war der Angeklagte während des Verfahrens zeitweise eingeschränkt verhandlungsfähig. Er hatte dem Gericht auf Nachfrage mitgeteilt, die "Stimme des Teufels" zu hören. Die schwere psychische Krankheit habe ihn allerdings nicht zu den Taliban geführt, sondern von dort weg, führte das Gericht aus: Durch seine wahnhaften Halluzinationen habe er eines Tages angenommen, die Kämpfe zwischen Taliban und Isaf-Truppen seien nur inszeniert. Daraufhin sei er ausgereist.
Die "Deutschen Taliban Mudschahedin" sollen aus bis zu zwölf aus Deutschland stammenden islamistischen Kämpfern bestanden haben. Eric Breininger, der die Gruppe mit seinen Internet-Video-Botschaften bekanntmachte, soll 2010 bei Kämpfen in Pakistan ums Leben gekommen sein. Josef D. war Ende April 2013 festgenommen worden, als er seinen todkranken Vater im Krankenhaus besucht hatte. (dpa)