Paris. . Frankreichs früherer Präsident Nicolas Sarkozy (59) und seine Frau Carla (46) haben in einem Eilverfahren die sofortige Löschung von Gesprächsmitschnitten aus dem Internet erstritten. Die Tonaufnahmen waren während Sarkozys Amtszeit (2007-2012) heimlich von einem seiner Berater gemacht worden. Dieser ließ offensichtlich bei allen Treffen ein in seiner Tasche verstecktes Diktiergerät mitlaufen.

In der Affäre um heimliche Gesprächsmitschnitte hat Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy einen Erfolg vor Gericht errungen: Ein Gericht in Paris ordnete am Freitag an, dass die Internet-Nachrichtenseite Atlantico die Gesprächsauszüge nicht weiterverbreiten darf. Der konservative Ex-Staatschef und seine Frau Carla Bruni-Sarkozy hatten eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichtungen verlangt.

Sarkozys früherer enger Berater Patrick Buisson hatte die Aufnahmen mit einem Diktiergerät heimlich im Elysée-Palast, aber auch im Auto und andernorts gemacht. Atlantico und das Enthüllungsblatt "Le Canard Enchaîné" hatten vergangene Woche Auszüge von Buissons Mitschnitten veröffentlicht und damit ein politisches Erdbeben in Frankreich ausgelöst. In den Aufnahmen, die insgesamt hunderte Stunden umfassen sollen, ist unter anderem zu hören, wie Sarkozy sich im Jahr 2011 abfällig über Minister seiner damaligen Regierung äußert.

Je 10.000 Euro Schadensersatz für Sarkozy und seine Frau

Auch ein aufgezeichnetes, privates Gespräch zwischen Sarkozy und Bruni wurde veröffentlicht, Atlantico nahm es aber am vergangenen Sonntag vorsorglich von seiner Internet-Seite. Sarkozy und seine Frau hatten ihren Eilantrag mit der "Verletzung ihrer Privatsphäre" begründet.

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Das Paar hatte gefordert, dass Atlantico die Mitschnitte bei Androhung einer Strafe von 5000 Euro pro Tag aus dem Netz nehmen muss. Außerdem forderten sie von Atlantico jeweils einen symbolischen Euro Schadenersatz. Von Buisson, der früher der rechtsextremen Front National nahestand und später zu einem der einflussreichsten Berater Sarkozys wurde, verlangten beide je 30.000 Euro Schadenersatz. Das Gericht entschied nun, dass Buisson jeweils 10.000 Euro an Sarkozy und seine Frau zahlen muss.

Der Skandal um die mitgeschnittenen Gespräche hatte Sarkozys konservative Oppositionspartei UMP erschüttert und ist auch ein schwerer Schlag für den Ex-Staatschef, dem Ambitionen auf eine Rückkehr in den Elysée-Palast nachgesagt werden.

Hinzu kam seither die Enthüllung, dass Sarkozys Telefon über Monate von der Justiz überwacht wurde. Aufgrund eines abgehörten Telefonats leitete die Justiz kürzlich Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechung und der Verletzung des Ermittlungsgeheimnisses ein. Sarkozy soll versucht haben, sich über einen Staatsanwalt am höchsten Gerichtshof Frankreichs Informationen über den Stand des Verfahrens gegen ihn in einer weiteren Affäre zu besorgen. (afp)