Essen. . Beim Schutz vor Keiminfektionen in Kliniken hinkt NRW allen anderen Bundesländern hinterher. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Initiative Infektionsschutz, die der WAZ vorliegt. Das unabhängige Extertengremium hat sämtliche Landeshygieneverordnungen auf en Prüfstand gestellt.

Beim Schutz vor Keiminfektionen in Kliniken hinkt NRW allen anderen Bundesländern hinterher. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Initiative Infektionsschutz, die unserer Mediengruppe vorliegt.

Das unabhängige Expertengremium hat sämtliche Länderhygieneverordnungen auf den Prüfstand gestellt. Die Vorschrift von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) schneidet am schlechtesten ab. Im bevölkerungsreichsten Bundesland steht die Hygiene-Ampel der Prüfer auf dunkelgelb.

Experten verschiedener Fachrichtungen repräsentieren die Initiative Infektionsschutz: Spitzen der Hygieneinstitute an den Universitätskliniken Greifswald und Münster sowie des Humboldt-Klinikums Berlin, Mikrobiologen, Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen. Ihr Ziel: die Umsetzung effektiver Maßnahmen zur Verbesserung der Krankenhaus-Hygiene.

Spitzenreiter in Sachen Hygiene ist Bayern

Dazu hat das Gremium „Mindestanforderungen für eine effektive Vermeidung und Senkung der Zahl der Krankenhausinfektionen definiert“ – 13 Qualitätskriterien als Maßstab für den Wert einer Länderhygieneverordnung.

Auch interessant

Die NRW-Vorschrift erfüllt fast die Hälfte der Vorgaben „überhaupt nicht“ oder „nicht ausreichend“. Zum Vergleich: Bayern hält als Spitzenreiter der Hygiene-Bundesliga elf der 13 Anforderungen ein – sechs in vollem Maße, fünf „größtenteils“.

In NRW erkennen die Prüfer zahlreiche Defizite. Als einziges Bundesland gebe es hier keine wirksamen Vorschriften zum Umgang mit Antibiotika: „Keine Pflicht zur Einhaltung einer Antibiotika-Strategie.“

Verstöße nicht ausreichend bestraft

Die Infektionsschützer vermissen konkrete Regeln, Bestimmungen für die Erfassung, Bewertung und Dokumentation von Infektionen, auch Maßgaben für ein Vorgehen bei Keimausbrüchen.

Auch interessant

Der NRW-Hygieneverordnung fehle es an Nachdruck. Verstöße würden „nicht ausreichend“ bestraft. Pflichtverletzungen bei der Dokumentation und der Bewertung von Krankenhausinfektionen seien „nicht ordnungswidrig“. Und auch die Beschäftigung von ungeeignetem Personal werde nicht automatisch geahndet.

Unsere Berichte über Infektionsrisiken durch Hygienemängel in NRW-Klinken fanden am Dienstag ein großes Echo. Die Opposition im Düsseldorfer Landtag erinnerte Steffens an ihre Verantwortung als Gesundheitsministerin und forderte ein striktes Vorgehen zum Wohle der Patienten.