Limburg. . Die Kritik an Bischof Tebartz-van Elst wegen seiner Luxus-Residenz reißt nicht ab. Nun beantragt die Staatsanwaltschaft auch noch Strafbefehl - wegen eines Luxus-Fluges nach Indien des Limburgers. Der Chef der Deutschen Bischofskonferenz Zollitsch will den Fall bald mit Papst Franziskus beraten.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, hat den umstrittenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst zur Selbstkritik aufgefordert. "Ich bin sicher, dass sich der Bischof gründlich mit der notwendigen Selbstkritik in dieser Entwicklung auseinandersetzt", sagte Zollitsch am Donnerstag in Berlin. Er reagierte damit auf den Entschluss der Staatsanwaltschaft Hamburg, einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst wegen Falschaussage zu beantragen.
"Das bewegt mich sehr", sagte Zollitsch. "Den Vorgang verfolgen wir aufmerksam und mit großer Sorge." Der Erzbischof fügte hinzu, dass es ihm nicht zustehe, über den Strafantrag oder über Bischof Tebartz-van Elst zu urteilen. "Insgesamt nehme ich die Situation im Bistum Limburg sehr ernst", betonte er.
Die Forderung nach einem Rücktritt des Limburger Bischofs oder einer Auszeit vom Amt wollte Zollitsch auf der Pressekonferenz in Berlin nicht erheben. In der kommenden Woche werde er bei einem Treffen mit Papst Franziskus in Rom über den Fall sprechen und auch Vorschläge für das weitere Vorgehen in der Angelegenheit unterbreiten, kündigte er an.
Justiz beantragt Strafbefehl gegen Limburger Bischof
Die Staatsanwaltschaft hat gegen den umstrittenen Limburger Bischof einen Strafbefehl beantragt. Ihm werden in zwei Fällen falsche eidesstattliche Erklärungen zu einem Flug nach Indien vorgeworfen, wie die Hamburger Ermittlungsbehörde am Donnerstag mitteilte. Der Bischof steht seit Monaten in der Kritik, weil die Kosten für seine Residenz in Limburg um ein Vielfaches höher ausfallen als veranschlagt. Zudem ist Tebartz-van Elst wegen seines autoritären Führungsstils umstritten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bischof vor, falsche Versicherungen an Eides statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben. Damit droht dem umstrittenen Geistlichen eine Geldstrafe. Das Hamburger Amtsgericht prüfe derzeit den bereits am 25. September eingereichten Antrag, hieß es. Beim Limburger Bistum war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Hat der Bischof falsche eidesstattliche Erklärungen eingereicht?
Der Fall ist kompliziert. Der Bischof ist gegen das Magazin "Spiegel" vor dem Landgericht in zwei Zivilverfahren vorgegangen. Ihm wird vorgeworfen, dabei von ihm unterzeichnete Eidesstattliche Erklärungen eingereicht zu haben, die nach Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen falsch sind.
Dabei geht es um die Klasse, in der er geflogen ist, und Aussagen von ihm gegenüber einem für den "Spiegel" tätigen Journalisten dazu. In seinen Erklärungen habe der Bischof unter anderem gesagt, es habe keine erneute Rückfrage des Reporters "Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?" gegeben, und er habe darauf auch nicht die Antwort "Business-Klasse sind wir geflogen" gegeben.
Tebartz-van Elst verteidigt sich gegen Vorwurf der Verschwendungssucht
Unterdessen hat sich der Limburger Bischof Tebartz-van Elst gegen den Vorwurf der Verschwendungssucht verteidigt. "Wer mich kennt, weiß, dass ich keinen pompösen Lebensstil brauche", sagte der Bischof in einem Interview mit der "Bild"-Zeitung am Donnerstag. Tebartz-van Elst verteidigte den umstrittenen Neubau seiner Residenz, deren Kosten auf 31 Millionen Euro gestiegen sind.
"Bei der Zahl erschrickt man, das verstehe ich", räumte er ein. Das Diözesan-Zentrum sei aber "auf nachhaltige Weise gebaut, so dass es auch noch kommenden Generationen zur Verfügung stehen wird". Zur Rechtfertigung der Kosten verwies der Bischof auch auf die Auflagen durch den Denkmalschutz.
Tebartz-van Elst warnte seine Kritiker vor vorschnellen Urteilen über ihn. Die Unterlagen zu dem Bauvorhaben würden von der Bischofskonferenz geprüft. "Das Ergebnis dieser Überprüfung sollte man abwarten, bevor man den Stab über mich bricht", forderte er.
Tebartz-van Elst kündigt Brief an die Gläubigen an
An einen Rücktritt denkt der Bischof offenbar nicht. Auf eine entsprechende Frage antwortete er: "Viele Gläubige wissen sehr wohl zu unterscheiden zwischen den Fehlern, die tatsächlich gemacht wurden, und dem, was in den Medien daraus wird." Am Wochenende wolle er sich "in einem Brief an die Gläubigen des Bistums wenden und manches klarstellen".
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Nach der schärfer werdenden Kritik in Sachen Diözesan-Zentrum wird nun mit Spannung erwartet, wie es mit dem Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst weiter geht. Wegen der explodierenden Kosten seiner Residenz war er zuletzt immer stärker in Bedrängnis geraten. Der Bischof habe die Steigerungen auf bislang bekannte 31 Millionen Euro zum Teil selbst verursacht, sagte der Sprecher des Vermögensverwaltungsrates, Jochen Riebel, am Mittwoch in mehreren Interviews. "Ich kann es mir nur so erklären, dass der Bischof von Limburg entweder ein raffinierter Betrüger oder krank ist", sagte Riebel, der frühere Leiter der hessischen Staatskanzlei, zudem der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Der 53 Jahre alte Bischof ist auch wegen seines autoritären Führungsstils umstritten. Zudem ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen ihn. Dabei geht es um die Aussagen über einen teuren Flug nach Indien - im Raum steht der Vorwurf einer falschen Versicherung an Eides statt. In Betracht kommen eine Einstellung, ein Strafbefehl oder auch eine Anklage. Eine Entscheidung soll in Kürze mitgeteilt werden.
Rücktrittsforderungen auch vom Priesterrat seiner Diözese
Die Kostensteigerung des Bischofssitzes trägt ihm neue Rücktrittsforderungen ein - auch vom Priesterrat seiner Diözese, der das Vertrauen zerstört sieht. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller forderte im "Kölner Stadt-Anzeiger" den Papst auf, eine Amtsenthebung gegen Tebartz-van Elst einzuleiten.
Immerhin: Bezahlt wurde der aufwendige Bau auf dem Limburger Domberg zum großen Teil vom Bischöflichen Stuhl, einem mehr als 100 Jahre alten Kirchenvermögen, das dem Bischof für seine Aufgaben zur Verfügung steht. Mehr als die im Haushalt veranschlagten 2,5 Millionen Euro an Kirchensteuern seien nicht eingebracht worden, hieß es aus dem Verwaltungsrat.
Das Bistum hat die Kostenexplosion für die Residenz vor allem mit dem schwierigen Baugrund voller historischer Relikte und Anforderungen des Denkmalschutzes begründet. Der hessische Denkmalschutz verneint aber, dies zur Auflage gemacht zu haben. Tebartz-van Elst will die Steigerung bislang nicht kommentieren. Der Oberhirte warte die Prüfung durch die Bischofskonferenz ab, sagte Bistumssprecher Martin Wind. (dpa/afp)