Düsseldorf. . Rats- und Kreistagsmitglieder in Nordrhein-Westfalen sollen besser bezahlt werden. Das möchte zumindest die SPD-Landtagsfraktion. Die Politik werde komplizierter, immer weniger Bürger engagieren sich in den Stadtparlamenten. Mit einer Initiative im Landtag sollen die Aufwandsentschädigungen steigen.

Kommunalpolitiker in NRW sollen besser bezahlt werden. Die SPD-Landtagsfraktion will die Aufwandsentschädigungen für Rats- und Kreistagsmitglieder erhöhen. „Es wird immer schwerer, Menschen für das kommunalpolitische Ehrenamt zu motivieren“, sagte Fraktionsvize Hans-Willi Körfges. Er kündigte eine Initiative im Landtag an.

Konkrete Zahlen für eine Aufstockung der Pauschalen nannte er noch nicht. Derzeit erhält ein Ratsmitglied in einer kleinen Gemeinde bis 20.000 Einwohner monatlich 189,20 Euro. In Kommunen mit ei­ner Größe bis 50.000 Einwohnern werden 259,10 Euro gezahlt, bis 150.000 Einwohner 345,40 Euro. Ratsvertreter in Großstädten mit über 450.000 Einwohnern bekommen 515,10 Euro. Bereits eingeschlossen sind dabei sämtliche Sitzungsgelder.

Wenig Frauen, viele Beamte und Pensionäre

Auch Bezirksvertreter, sachkundige Bürger oder Mitglieder der RVR-Verbandsversammlung sollen besser honoriert werden, so SPD-Ratsherr Michael Hübner. Die Anforderungen an die lokalen Mandatsträger seien über die Jahre deutlich gestiegen. Familie, Beruf und Ehrenamt seien für die meisten immer schwieriger zu vereinbaren.

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Darüber hinaus wollen SPD und Grüne die Freistellung von Ratsmitgliedern besser den flexibler gewordenen Arbeitszeiten in ihrem Hauptberuf anpassen. Dabei sollen auch die Belange von Schichtarbeitern berücksichtigt werden. Körfges bemängelte, in den Räten sei häufig nicht der „gesellschaftliche Querschnitt“ abgebildet. Es fehle beispielsweise an Frauen. Dagegen seien der öffentliche Dienst oder Pensionäre überrepräsentiert.

Auch die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen nehmen sich SPD und CDU vor. Ziel ist es, eine „Zersplitterung“ der Räte durch den Einzug von Mini-Parteien zu verhindern. Allerdings gelang es im Landtag bisher nicht, einen rechtlich wasserdichten Gesetzentwurf auszuarbeiten, der Bestand hätte vor dem Verfassungsgericht.

Neue Sperrklausel für Räte?

Zwar sind in den Räten an Rhein und Ruhr durchschnittlich acht Fraktionen oder „Einzelkämpfer“ vertreten, in einigen Städten sogar bis zu 13. Bisher konnte aber nicht der vom Gericht verlangte Nachweis geführt werden, dass dadurch die „Funktionsfähigkeit“ der Räte gestört sei, wie Körfges einräumen musste. Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte von einer Rückkehr zur Sperrklausel abgeraten. Umstritten ist auch die Höhe einer möglichen Prozent-Hürde. Während die CDU sich zuletzt für eine Drei-Prozent-Klausel eingesetzt hatte, peilt die SPD derzeit 1,5 Prozent an.