Berlin. . In der Spähaffäre rückt die Rolle des deutschen Geheimdienstes BND immer stärker ins Blickfeld. Reicht eine Handynummer aus, um einen Terrorverdächtigen per Kampfdrohne zu orten und zu töten? Der BND, der seit Jahren Daten an US-Dienste durchleitet, sagt Nein. Die Opposition fordert Belege für diese Aussage.
Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND gibt seit Jahren Handynummern von Terrorverdächtigen an die USA weiter, bestreitet aber eine mögliche Beihilfe an gezielten Tötungen durch US-Drohnen. Mit den weitergeleiteten Daten sei eine zielgenaue Ortung eines Verdächtigen nicht möglich, argumentiert der BND. Die SPD verlangt von der Bundesregierung eine lückenlose Aufklärung der Vorwürfe.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) erklärte, die Weitergabe von Mobilfunknummern terrorverdächtiger Personen an ausländische Geheimdienste sei rechtmäßig: "Diese Übermittlungspraxis gibt es im BND seit etwa 2003/2004." Angaben der "Süddeutschen Zeitung" ("SZ") und des NDR-Magazins "Panorama", BND-Präsident Gerhard Schindler habe diese Praxis eigens angeordnet, seien unzutreffend.
Debatte um Auswertung von Mobilfunkdaten
Die bei der Auslandsaufklärung gewonnenen und weitergereichten GSM-Mobilfunknummern sind nach BND-Darstellung "für eine zielgenaue Lokalisierung nicht geeignet". Experten vermuten dagegen, dass solche Daten beim Einsatz von Kampfdrohnen zum Beispiel in Afghanistan, Pakistan oder Somalia zur gezielten Tötung durchaus genutzt werden können. Wenn Daten über einen längeren Zeitraum erhoben würden, seien sie nützlich, um Personen zu orten, sagte der Hamburger Informatikprofessor Hannes Federrath der "SZ".
Die Zeitung erwähnte in diesem Zusammenhang die Tötung eines deutschen Terrorverdächtigen in der pakistanischen Region Waziristan durch einen US-Drohnenangriff 2010. Zuvor hätten deutsche Behörden dessen Handynummer und die seiner Freunde an die Amerikaner weitergeleitet.
Nach BND-Angaben erfolgt die Übermittlung von Mobilfunknummern an nicht genannte Partnerdienste auf der Grundlage des BND-Gesetzes. Dabei werde die Weitergabe der Daten an die Bedingung geknüpft, dass auf ihrer Grundlage nicht gefoltert werde oder eine Verurteilung zum Tode erfolge. Die Daten würden nicht weitergegeben, wenn die "schutzwürdigen Interessen der/des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen".
Regierung soll sich zu Drohnen-Einsätzen äußern
Am Montag sagt Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) erneut vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Spähaffäre rund um den US-Geheimdienst NSA aus. Der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Politiker Thomas Oppermann, will von Pofalla auch wissen, welche mögliche Rolle der BND bei Drohnen-Angriffen spielt. "Es wäre schlimm, wenn der BND zu solchen Tötungen beiträgt", sagte Oppermann am Samstag in Berlin. Die Regierung müsse sich dazu äußern, "ob die Vorwürfe stimmen und ob es zu gezielten Tötungen aufgrund der Daten des BND seit dem neuen Erlass des Innenministeriums in 2010 gekommen ist".
Warnung vor Anti-Amerikanismus
In der Ankündigung von US-Präsident Barack Obama, die Arbeit der Geheimdienste transparenter zu machen, sieht SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück ein Umdenken der Amerikaner. "Es gibt viele Abgeordnete in den USA, sowohl der Republikaner wie der Demokraten, die auch fragen, ob unsere Freiheitsrechte, unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch diese Nachrichtendienste nicht massenweise verletzt wird", sagte Steinbrück.
Unterdessen warnten einzelne SPD-Innenpolitiker ihre Partei, mit dem harten Kurs in der NSA-Affäre das Verhältnis zu den USA und die Arbeit des BND zu belasten. Sie kritisierten, dass die Vereinigten Staaten in die Nähe eines Unrechtsstaats gerückt würden. "Die Debatte hatte mir zu sehr eine anti-amerikanische Komponente, die ich nicht für angemessen halte", sagte der SPD-Abgeordnete Fritz Rudolf Körper.