Stuttgart. Die Fertigstellung des umstrittenen Bahn-Projekts Stuttgart 21 verschiebt sich wahrscheinlich nach hinten. Die Bahn teilte mit, dass die ersten Züge vermutlich erst im Jahr 2022 durch den neuen Bahnhof rollen - und nicht wie geplant 2021. Die Bauarbeiten könnten sich sogar noch weiter verzögern.

Das Bahn-Bauprojekt Stuttgart 21 wird sehr wahrscheinlich erst 2022 fertig und damit ein Jahr später als zuletzt geplant. Die Bauherrin Bahn habe 100 Millionen Euro für die mit 80-prozentiger Wahrscheinlichkeit eintretende Verzögerung eingestellt, sagte der Infrastruktur-Vorstand des Konzerns, Volker Kefer, am Dienstagabend nach einer Sitzung der Projektpartner in Stuttgart.

"Wollen Termin 2021 halten"

Mit immerhin 40- prozentiger Wahrscheinlichkeit werden die ersten Züge erst 2023 in den geplanten Tiefbahnhof einrollen. Kefer betonte aber: "Wir wollen den Termin 2021 halten." Die Einstellung der Millionen-Summe sei eine "rein kaufmännische Vorkehrung", fügte er nach dem ersten Treffen des S-21-Lenkungskreises nach neunmonatiger Pause hinzu.

Grund für die Verschleppung des Projektes ist das Genehmigungsverfahren für die Anbindung des Stuttgarter Flughafens an den Fildertunnel und die geplante Schnellbahnstrecke nach Ulm. Hier versucht die Bahn bereits seit 2002, ein Planfeststellungsverfahren in Gang zu bringen. Bislang hat das Eisenbahnbundesamt das Planfeststellungsverfahren aber noch nicht einmal begonnen.

Verantwortung wird hin- und hergeschoben

Für den zähen Fortschritt machen sich Bahn einerseits und Land und Stadt Stuttgart andererseits gegenseitig verantwortlich. Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagte mit Blick auf von der Bahn angedrohte Klagen: "Damit wird das Verfahren nicht ganz so gemütlich." Kefer hingegen forderte, die Projektpartner müssten ihrer Förderpflicht gewissenhafter nachkommen.

Nach den Worten von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) plant das Land keine Feststellungsklage gegen die Bahn. Mit so einem von den S-21-Gegnern geforderten Schritt könnte möglicherweise gerichtlich festgestellt werden, dass das Land im Fall von Kostenerhöhungen nicht mehr als die bislang vorgesehenen 930 Millionen Euro zu Stuttgart 21 beitragen muss. (dpa)