Essen. Die Innenminister der Länder halten die gültige Promillegrenze für Radfahrer von 1,6 für zu hoch und fordern ihre Absenkung. Eine Studie der Polizei und der Uni-Klinik Münster belegt, dass Radfahrer bereits ab 1,1 Promille “massive Konzentrationsstörungen“ haben. “Radfahren ist eine tolle Alternative zum Autofahren. Aber bitte ohne Alkohol“, sagte NRW-Innenminister Jäger.

Trunkenheit am Lenker ist Unfallursache Nr.1 bei Radfahrern. Die Innenminister der Länder schlagen deshalb Alarm. Sie halten die gültige Promillegrenze von 1,6 für zu hoch und fordern ihre Absenkung. Eine neue rote Linie für die „absolute Fahruntüchtigkeit“ ist jetzt bei 1,1 Promille im Gespräch - der Grenzwert, den zum Beispiel auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) für richtig hält. Allerdings gibt es dafür noch keine endgültige Festlegung.

Klar ist aber: „Niemand ist bei 1,6 Promille in der Lage, sicher Rad zu fahren. Betrunkene Radfahrer sind eine Gefahr für sich und andere“, sagte Jäger der Funke-Mediengruppe. „Radfahren macht Spaß und ist eine tolle Alternative zum Autofahren. Aber bitte ohne Alkohol“.

Über 750 schwere Verkehrsunfälle mit betrunkenen Radfahrern in NRW allein 2012

„Besorgniserregend“ hätten sich die Unfallzahlen entwickelt, warnt der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der niedersächsische Sozialdemokrat Boris Pistorius. In NRW waren im vergangenen Jahr 752 alkoholisierte Fahrradfahrer an schweren Verkehrsunfällen beteiligt. 523 wurden schwer-, 223 leicht verletzt. Ein großer Teil hatte mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut. Bei einem Radfahrer wurden fünf Promille festgestellt. In den Jahren zuvor hatte es auch Tote gegeben.

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Eine gemeinsame Untersuchung der Polizei und der Uni-Klinik Münster, die der Funke-Mediengruppe vorliegt, kommt zum Ergebnis, dass angetrunkene Radfahrer schon ab 0,3 Promille Entfernungen und Geschwindigkeiten falsch einschätzen, ab 0,8 Promille sich die Reaktionszeiten verdoppeln und der gefährliche „Tunnelblick“ entsteht. Ab 1,1 Promille treten „massive Konzentrationsstörungen“ auf. Ab 1,3 Promille ist die Leistungsfähigkeit, sich im Verkehr zu bewegen, um 80 Prozent verringert.

Konsens noch in dieser Woche?

Aber auch dann ist ein Rad fahrender Verkehrsteilnehmer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus den 80er Jahren, das als Grundlage für die heute geltende Promillegrenze gilt, noch immer fahrtüchtig - absurd, finden die Minister, zumal ein Radler, der einen Unfall baut, auch heute schon ab 0,3 Promille zur Verantwortung gezogen werden kann.

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Die Innenminister sind sich unabhängig von ihrer Parteifarbe über die Notwendigkeit der Verschärfung einig, heißt es. Sie wollen auf der Frühjahrstagung in dieser Woche in Hannover einen Konsens mit den Justizministern und der Bundesregierung über die Absenkung herbeiführen.