Essen.. Nach SPD-Chef Sigmar Gabriel hat sich Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) dafür stark gemacht, die heute mögliche Strafbefreiung nach einer Selbstanzeige eines Steuersünders nur noch auf Bagatellfälle zu beschränken. Die Staatsanwaltschaften in Bochum und München haben einen Bericht dementiert, der Name Hoeneß habe auf einer von NRW angekauften Daten-CD gestanden.
Die Affäre um das Schweizer Schwarzgeld-Konto des Bayern-Managers Uli Hoeneß könnte zu einer Korrektur des Steuerstrafrechts führen. Nach SPD-Chef Sigmar Gabriel hat sich Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) dafür stark gemacht, die heute mögliche Strafbefreiung nach einer Selbstanzeige eines Steuersünders nur noch auf Bagatellfälle zu beschränken.
Seehofer sagte dem „Spiegel“: „Wir sollten die strafbefreiende Selbstanzeige nicht abschaffen. Wir sollten sie auf bestimmte, kleinere Fälle begrenzen.“
Ein zweites Signal aus München, die Beteiligung Bayerns an den Kosten des Ankaufs einer Daten-CD durch NRW, scheint jetzt auch das verhärtete politische Klima in der Frage eines Steuerabkommens mit der Schweiz zu lockern. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD): „Ich habe immer gesagt, dass wir jede vernünftige Lösung unterstützen.“
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Ein gerechtes Abkommen, das Schlupflöcher wirksam schließe, sei „allemal besser als der Ankauf von Steuer-CD, aber auch nur dann“. Der bisherige Vorschlag der Bundesregierung erfülle diese Voraussetzungen nicht. Ein neues Abkommen, so Walter-Borjans, dürfe „keine Hintertüren offen lassen“ und müsse automatischen Informationsaustausch wirklich gewährleisten, am besten auf EU-Ebene. Dass Bayern sich künftig wieder an den Kauf-Kosten beteilige, sei das „richtige Signal an die Adresse derer, die darauf setzen, uns auseinanderzudividieren“.
Hoeneß' Name nicht auf von NRW angeschaffter Steuer-CD
Die Staatsanwaltschaften in Bochum und München haben einen „Focus“-Bericht dementiert, der Name Hoeneß habe auf einer von NRW angekauften Daten-CD gestanden und sei Mitte letzten Jahres von Bochumer Ermittlern an ihre Münchner Kollegen weitergegeben worden. „Das trifft nicht zu, der Name des Präsidenten des FC Bayern München findet sich nicht auf der Steuer-CD, die die Staatsanwaltschaft Bochum bearbeitet“, heißt es in Bochum. „Die Staatsanwaltschaft München II wurde erst im Januar 2013 von der Selbstanzeige von Hoeneß unterrichtet“, ergänzt die Münchener Behörde.
Die Schweizer Bank Vontobel, bei der das Hoeneß-Konto lag, erklärte, sie habe den Bayern-Chef selbst Anfang Januar darüber unterrichtet, dass es Journalistenanfragen gebe. Offenbar hat Hoeneß daraufhin die Selbstanzeige erstattet.