Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Haftbefehle gegen vier mutmaßliche Salafisten wegen des Verdachts eines geplanten Attentats auf den Vorsitzenden der rechtsextremen Partei Pro NRW ausgeweitet. Die Männer stehen nun auch unter dem dringenden Verdacht der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag mit.

Die vier festgenommenen Islamisten, die einen Mordanschlag auf den Vorsitzenden der rechten Partei Pro NRW geplant haben sollen, haben nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft eine Terrorvereinigung gebildet. Die Haftbefehle gegen die Männer im Alter zwischen 23 und 42 Jahren seien auf Antrag der Bundesanwaltschaft um den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erweitert worden, teilte die Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Laut Bundesanwaltschaft sollen sich die vier Beschuldigten im November 2012 zu einer militant-islamistischen Gruppierung zusammengeschlossen haben mit dem Ziel, führende Mitglieder von Pro NRW zu töten. Zu diesem Zweck sollen sie sich eine Schusswaffe nebst Munition und mindestens 600 Gramm Ammoniumnitrat beschafft haben, das zur Herstellung von Sprengstoff geeignet ist. In der Wohnung eines der Beschuldigten wurden den Angaben zufolge außerdem weitere möglicherweise explosionsfähige Substanzen sichergestellt.

Verdächtige sollen Wohnorte von Pro-NRW-Mitgliedern ausgespäht haben

Der Strafverfolgungsbehörde zufolge sollen die Beschuldigten zudem die Wohnorte von Pro-NRW-Mitgliedern ausgespäht haben. Spätestens seit Februar 2013 planten sie demnach konkret, den Pro-NRW-Vorsitzenden Markus Beisicht zu ermorden. Vom 11. März an sollen sie den Mordanschlag unmittelbar vorbereitet und das Wohnumfeld Beisichts in Leverkusen sowie mögliche Fluchtwege erkundet haben.

In der Nacht zum 13. März waren die vier Beschuldigten von Beamten des Polizeipräsidiums Essen und weiteren nordrhein-westfälischen Polizeikräften festgenommen worden. Das für den 13. März geplante Attentat auf Beisicht hätten sie daher nicht ausführen können, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Vor einigen Monaten hatten sich Islamisten und Anhänger von Pro NRW harte Auseinandersetzungen geliefert. Im Internet tauchten im vergangenen Jahr Mordaufrufe gegen Pro-NRW-Mitglieder auf, nachdem die Partei umstrittene Mohammed-Karikaturen öffentlich gezeigt hatte.