Berlin. Der Bundesrat hat den Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen zum neuen Präsidenten gewählt. Außerdem haben die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen eine Initiative zur Gleichsstellung von Homosexuellen eingebracht. NRW will den Drogenschmuggel in den Gefängnissen bekämpfen.
Neuer Präsident des Bundesrats ist der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen. Die Länderkammer wählte den SPD-Politiker am Freitag einstimmig zum Vorsitzenden. Der 60-Jährige ist seit 2005 Regierungschef in Bremen. Er folgt turnusgemäß auf den saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU), der im ablaufenden Jahr den Vorsitz hatte. Die Amtszeit des neuen Präsidenten beginnt am 1. November. Seine Hauptaufgabe ist die Leitung der Bundesratssitzungen.
Strengere Umweltschutzauflagen für Öfen
In der ersten Sitzung nach der Bundestagswahl billigte die Länderkammer noch zwei Verordnungen der alten Regierung. Zum einen dürfen künftig Mitarbeiter von Rettungskräften und Feuerwehren mit einem normalen Pkw-Führerschein dann schwere Einsatzwagen fahren, wenn sie sich einer praktischen Fahrprüfung unterziehen. Auch müssen die Rettungskräfte mindestens seit zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein. Verlassen sie ihre Organisation, verfällt das Sonderrecht.
Für Kamine, Kachel- und Pelletöfen gelten künftig strengere Umweltschutzanforderungen. Sie müssen bestimmte Emissionsgrenzwerte für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Nachgewiesen werden kann das mit einer Bescheinigung des Herstellers oder einer Vor-Ort-Messung. Für eine eventuell erforderliche Sanierung gelten Übergangsfristen von 20 bis 40 Jahren. In Deutschland sind von der Verordnung schätzungsweise 15 Millionen Öfen und Kamine betroffen.
Gleichstellung von Homosexuellen ins Grundgesetz
Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen brachten in den Bundesrat eine Gesetzesinitiative ein, mit der die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Transsexuellen weiter verbessert werden soll. Dazu wird gefordert, den Artikel 3 des Grundgesetzes um den Zusatz zu ergänzen, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden darf.Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte, zwar schütze heute der Staat mit einfachen Gesetzen vor sexueller Diskriminierung. Jetzt gehe es darum, dass "auch das Grundgesetz eine eindeutige Sprache spricht".
Der Hamburger Bürgermeister Ole von Beust (CDU) sagte, heute gebe es noch Diskriminierung in bestimmten "Milieus". Dazu gehörten junge Leute mit religiösem Hintergrund, besonders wenn sie islamisch geprägt seien. Auch beim Sport, beispielsweise beim Fußball, sei es mit der Toleranz nicht weit. Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach sich für eine Verfassungsänderung aus. Nordrhein-Westfalen brachte einen Gesetzentwurf in die Länderkammer ein, mit dem der Rauschgiftschmuggel in Vollzugsanstalten effektiver bekämpft werden soll. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter sagte, inzwischen seien in ihrem Bundesland vier von zehn Inhaftierten von illegalen Drogen abhängig.
Handel mit Drogen in Haftanstalten bestrafen
Für Entwöhnungsbehandlung ist ein möglichst drogenfreier Vollzug erforderlich. "Der Zustrom illegaler Drogen lässt sich durch Kontrollen allein nicht unterbinden", betonte die CDU-Politikerin. Der Handel mit Betäubungsmitteln in Gefängnissen soll künftig als besonders schwere Straftat mit einem Strafrahmen von einem bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug geahndet werden.
Das würde die derzeitige Strafandrohung von Geldstrafe bis fünf Jahren Freiheitsstrafe deutlich übertreffen. Schließlich regten Niedersachsen und Sachsen-Anhalt eine Entschließung des Bundesrats an, um die Klageflut in den sogenannten Hartz-IV-Verfahren einzudämmen. Dazu soll die neue Bundesregierung sowohl Änderungen im Sozialgesetzbuch als auch im Prozessrecht in Betracht ziehen. (ap)