Karlsruhe. . Das Bundesverfassungsgericht rügt die vielen Absprachen an deutschen Strafgerichten. Komplizierte Verfahren, die wie durch ein Wunder schon nach zwei Tagen enden? Das ist auch in Zukunft noch möglich – doch die grassierende Praxis soll eingedämmt werden.

Nur einen Tag dauerte der Prozess gegen den Berliner Polizeibeamten Jens Rohde, dann war er wegen Raubes zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Rohde hatte sich unter großem Druck auf einen Deal eingelassen und gestanden, obwohl er die Tat gar nicht begangen haben will. Er widerrief schnell, aber es half nichts mehr.

Doch jetzt bekam Rohde Unterstützung vom Bundesverfassungsgericht: Sein Fall muss vom Berliner Landgericht neu verhandelt werden – und die Justiz muss bundesweit bei den umstrittenen Prozessabsprachen größere Sorgfalt walten lassen, mahnten die Richter. „Der Deal hat zwar nicht die rote, aber die gelbe Karte erhalten“, räumte für die Bundesregierung Justiz-Staatssekretär Max Stadler (FDP) ein.

Die Rechtslage

Geständnis gegen milde Strafe – solche Vereinbarungen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zur Verfahrensverkürzung sind schon lange üblich, seit 2009 sind sie in der Strafprozessordnung geregelt. So sollte die Praxis vom Verdacht des Hinterzimmer-Gemauschels befreit werden: Absprachen müssen protokolliert werden, der Sachverhalt aufgeklärt werden.

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Druck auf die Angeklagten oder ein Verzicht auf Rechtsmittel ist unzulässig. Seitdem nehmen die Deals zu, immer öfter wollen Gerichte wegen Personalmangels Prozesse abkürzen.

Die Verfassungsklagen

Einer der Kläger war der Polizist Rohde, der mit einem Kollegen einem vietnamesischen Schwarzmarkthändler bei einer Kontrolle geschmuggelte Zigaretten abgenommen hatte. Ein Akteneintrag darüber fehlte, deshalb entstand der Verdacht der Bereicherungsabsicht. Weil die Polizisten Waffen trugen, wurden sie wegen schweren Raubes angeklagt. Das Gericht drängte auf einen Deal: Eine bloße Bestätigung der Anklage ohne weitere Aussage gegen zwei Jahre auf Bewährung.

Rohde sagte später, das Geständnis sei praktisch erzwungen worden mit der Drohung, er komme sonst sofort für vier Jahre ins Gefängnis. Seine Revision blieb erfolglos, doch nach dem Karlsruher Urteil muss nun doch neu verhandelt werden. Auch zwei weitere Urteile, in denen mehrere Männer in München zu Haftstrafen wegen Betrugs verurteilt worden waren, hob das Gericht auf.

Das Urteil

Das Verfassungsgericht erklärte die Deals zwar für grundsätzlich zulässig. Es bescheinigte der Justiz aber ein „erhebliches Vollzugsdefizit“, das ohne Änderung auch zur Verfassungswidrigkeit führen könne: Die gerichtliche Praxis setze sich in erheblichem Umfang über die Strafprozessordnung hinweg.

Das Gericht sprach deshalb eine „sehr ernste Mahnung an alle Akteure im Strafverfahren“ aus. Die Wahrheitserforschung und Strafbemessung stehe nicht zur freien Position. Das Gericht kritisierte auch, dass die Länder der steigenden Belastung der Strafjustiz nicht durch mehr Personal Rechnung tragen.

Das Problem

Eine von Karlsruhe in Auftrag gegebene Studie nährte Zweifel an der Deal-Praxis: Die Umfrage unter Richtern, Staatsanwälten und Anwälten aus NRW zeigte, dass dort jedes fünfte Verfahren an Amts- und Landgerichten per Absprache verkürzt wird – häufig unter Umgehung der Transparenzregeln.

So erklärte etwa eine große Mehrheit der Amtsrichter, jede zweite Absprache erfolge informell ohne Protokoll. Zudem geben sich die Gerichte zu oft mit einem Minimalgeständnis zufrieden, klären nicht mehr auf. Über die Hälfte der Anwälte geht davon aus, dass ihre Mandanten zur Strafmilderung auch falsche Geständnisse ablegen.

Der Schutz der Prominenten

Im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess kamen die früheren Chefs der Deutschen Bank, Josef Ackermann, und von Mannesmann, Klaus Esser, 2006 durch einen Deal glimpflich davon. Sie waren angeklagt, rechtswidrig Millionenabfindungen bewilligt und so Untreue begangen zu haben – das Verfahren wurde gegen Geldauflagen eingestellt. Auch der frühere VW-Manager Peter Hartz profitierte in der VW-Affäre um Lustreisen für Betriebsräte von einem Deal.

Das Landgericht Braunschweig verurteilte ihn nach nur zwei Prozesstagen zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe wegen Untreue und Begünstigung. Für ein umfassendes Geständnis blieb Hartz nicht nur Gefängnis erspart, sondern auch der peinliche Auftritt von Prostituierten als Zeugen.