Werl/Düsseldorf. . Nach seiner Flucht aus dem Gefängnis in Werl sitzt ein verurteilter Mörder jetzt in Hamburg in Untersuchungshaft. Ein Praktiker des Strafvollzugs kritisiert die Hafterleichterungen, Justizminister Kutschaty aber stellt sich vor die Leitung der JVA Werl.
Im Streit um die Haftlockerungen für einen verurteilten Mörder aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Werl hat NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) Berichte über Leichtfertigkeiten der Anstaltsleitung zurückgewiesen. Nach erster Prüfung sei die Entscheidung der JVA, dem Gewaltverbrecher Nadiem Ralf M. trotz seiner Drogensucht Hafturlaub zu gestatten, „in den Abwägungen nachvollziehbar“ gewesen, sagte ein Sprecher Kutschatys auf Anfrage.
Der Justizminister ließ zudem Informationen dementieren, die JVA-Leitung habe gegen M. noch im Dezember 2012 wegen eines festgestellten Drogenkonsums nach der verspäteten Rückkehr aus einem ersten unbegleiteten Ausgang disziplinarische Maßnahmen verhängen müssen. In einem solchem Fall wäre es mindestens unüblich, bereits acht Wochen später wieder Hafturlaub zu genehmigen.
Schutz der Allgemeinheit
Ein Praktiker des Strafvollzugs, der sich am Freitag bei dieser Zeitung meldete, hält den anhaltenden Drogenkonsum M.’s für ein „Ausschlusskriterium“ für Hafterleichterungen. Selbst nach 20 Jahren Haft verlange das Verfassungsgericht lediglich, den Häftling „im Rahmen des Möglichen“ auf die Freiheit vorzubereiten. Der Resozialisierungsgedanke sei dabei jedoch stets gegen den Schutz der Allgemeinheit abzuwägen.
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Der 42-Jährige war 1993 wegen gemeinschaftlichen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach fast 20-jähriger Haft hatten Gutachter Vollzugslockerungen und perspektivisch den Wechsel in die Drogenabteilung der JVA Münster empfohlen. Von dort sollte er möglicherweise 2014 in die Freiheit entlassen werden.
Am 20. Februar war M. von einem Hafturlaub nicht zurückgekehrt. Er soll in Hamburg eine 56-jährige Wirtin niedergestochen und ausgeraubt haben. Nach tagelanger Fahndung hatte er sich am Mittwoch mit einem Anwalt auf einer Polizeiwache gestellt. Ihm droht nun Sicherungsverwahrung bis ans Lebensende.