Berlin. Hilfe für Mütter in Nöten: Künftig soll es nach dem Willen der Bundesregierung möglich sein, in Krankenhäusern vertraulich ein Kind zur Welt zu bringen. Ziel ist es, heimliche Geburten von Frauen, die ihre Schwangerschaft nicht öffentlich machen wollen, außerhalb von Kliniken zu vermeiden.

Schwangere Frauen in Notlagen, die ihr Kind anonym zur Welt bringen wollen, sollen künftig legal im Schutz ei­nes Krankenhauses entbinden können. Anders als bisher soll aber das Kind nach Ablauf von 16 Jahren erfahren dürfen, wer seine Mutter ist. Mit dem Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt will die Bundesregierung eine rechtlich sichere Alternative zu Babyklappen und gänzlich anonymen Geburten schaffen.

Jedes Jahr werden rund 100 Kinder anonym zur Welt gebracht und in Krankenhäusern oder Babyklappen abgegeben. Immer wieder werden auch Kinder nach der Geburt getötet. Das bisherige Angebot zu anonymen Geburten und Babyklappen bewegt sich seit Jahren in einer rechtlichen Grauzone zwischen dem Hilfsauftrag der Kliniken und dem Anspruch des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft. Die vertrauliche Geburt mit einer auf 16 Jahre befristeten Anonymität und einer ausführlichen vorgeburtlichen Beratung soll nun beides vereinbaren.

Babyklappen und gänzlich anonyme Geburten in Kliniken sind aber auch künftig nicht verboten: Nach dem Willen der Regierung sollen beide Möglichkeiten weiter geduldet werden – in der Hoffnung, dass sich Frauen in Not künftig freiwillig für die vertrauliche Klinikgeburt entscheiden. (jule/dapd)