New York. Die Vereinten Nationen stimmen am Donnerstag über einen aufgewerteten Beobachtungsstatus der Palästinenser ab. Mit diesem würde die UN den Palästinensern praktisch Staatsqualität bescheinigen. Deutschland hat derweil angekündigt, sich bei der Abstimmung enthalten zu wollen.
Nachdem den Palästinensern im vergangenen Jahr eine UN-Vollmitgliedschaft verwehrt blieb, wollen sie zumindest einen aufgewerteten Beobachterstatus als Nicht-Mitgliedstaat bei den Vereinten Nationen. Die Annahme des palästinensischen Antrags durch die Vollversammlung am Donnerstag gilt als sicher, eine Blockade im Sicherheitsrat ist nicht möglich. Was ändert sich für die Palästinenser als Beobachterstaat?
Anders als zur Vollmitgliedschaft finden sich in der UN-Charta keine Bestimmungen zum Beobachterstatus. Dieser Status wurde erstmals für die Schweiz eingeführt, die von 1948 an als Beobachter der UNO angehörte und erst seit 2002 Vollmitglied ist. Auch die Bundesrepublik hatte zwischen 1952 und der Aufnahme als Vollmitglied 1973 einen Beobachterstatus. Derzeit gehört nur noch der Vatikan als permanenter Beobachter der UNO an.
Deutschland hat angekündigt sich in der Abstimmung der Vollversammlung zu enthalten. Bundesaußenminister Guido Westerwelle erklärte, aus deutscher Sicht seien Zweifel angebracht, "ob der heute von den Palästinensern angestrebte Schritt zum jetzigen Zeitpunkt dem Friedensprozess dienlich sein kann. Wir befürchten, dass er eher zu Verhärtungen führt."
Mit der Aufwertung für Palästinenser würde UN Staatqualität bescheinigen
Die Palästinenser verfügen seit der Anerkennung der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) durch die UNO in den 70er Jahren nur über einen einfachen Beobachterstatus, vergleichbar mit internationalen Organisationen. Zwar erhielten sie 1998 zusätzliche Rechte, zum Beispiel das Rederecht bei der Generaldebatte und die Mitarbeit an Resolutionen, doch wurden sie nicht mit souveränen Staaten gleichgestellt.
Mit der weiteren Aufwertung des Status würden die Vereinten Nationen den Palästinensern praktisch Staatsqualität bescheinigen. Die Autonomiebehörde in Ramallah kann dann bestimmten UN-Organisationen und völkerrechtlichen Verträgen beitreten wie der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und dem Seerechtsübereinkommen. Damit könnten die Palästinenser die Kontrolle über ihre Hoheitsgewässer und ihren Luftraum beanspruchen.
Außerdem erhalten sie Zugang zur internationalen Gerichtsbarkeit und könnten Israel wegen der Siedlungspolitik verklagen. Der Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) müsste von den Unterzeichnerstaaten des Gerichts aber noch gesondert gebilligt werden. Als Beobachterstaat würden die Palästinenser weiterhin kein Stimmrecht in der Vollversammlung haben. Auch Resolutionen dürften sie weiterhin nicht einbringen. (afp)