Berlin/Essen. . Für viel Wirbel hat die Veröffentlichung der Afghanistan-Berichte durch die WAZ-Mediengruppe gesorgt. Das Verteidigungsministerium sagte, es veröffentliche ähnliche Informationen nahezu wöchentlich. Doch zwischen den geheimen und den öffentlichen Dokumenten gibt es wichtige Unterschiede.

Die Veröffentlichung der Afghanistan-Berichte durch die WAZ-Mediengruppe sorgte in Berlin für Wirbel. So wies Regierungssprecher Steffen Seibert Kritik an der Informationspolitik der Regierung zu Afghanistan zurück. Die Sicherheitslage sei zwar instabil, es gebe aber Fortschritte und die Zahl der sicherheitsrelevanten Zwischenfälle verringere sich.

Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Stefan Paris, sagte, die Unterrichtungen für das Parlament seien nur deshalb in die Geheimnisstufe „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft worden, weil sie auch Informationen enthielten, die von verbündeten Staaten kämen. „Diese Unterrichtung des Parlaments stellen wir zeitlich ganz knapp versetzt und nahezu inhaltsgleich – nahezu eins zu eins – als Unterrichtung der Öffentlichkeit bei uns ins Internet.“

Der Unterschied bestehe nur darin, dass keine der Informationen veröffentlicht würden, deren Urheber andere Staaten seien. In diesen Fällen werde nur noch von Isaf-Kräften gesprochen. „Eigentlich kann man sagen, wir leaken jede Woche selbst.“ Paris sagte deshalb, er habe „geschmunzelt“, als er die WAZ gelesen habe.

Tatsächlich aber gibt es wenig zu schmunzeln. So zeigt ein Vergleich der geheimen Unterrichtung des Parlamentes (UdP) zu den von der Bundeswehr ins Netz gestellten Unterrichtungen der Öffentlichkeit (UdÖ), was die Bevölkerung nicht aus erster Hand erfährt.

Die UdÖ werden erst seit 2011 veröffentlicht. Ältere Berichte gibt es nicht. Die WAZ-Mediengruppe vergleicht an dieser Stelle vier Berichte aus dem Jahr 2012 miteinander, die die Unterschiede zwischen geheim und öffentlich belegen.

Fall: 1. August 2012

Öffentlich: Der Besuch von Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière wird ausführlich in den UdÖ dargestellt. Seine Reiseziele werden aufgezählt und seine Gesprächspartner. Weiter heißt es, „die Operationsführung des RC North verläuft im Wesentlichen unverändert“. Insgesamt habe es rund 600 Sicherheitsvorfälle gegeben.
Es fehlt: Die Öffentlichkeit erfährt nicht, dass sich hinter den gemeldeten Sicherheitsvorfällen 385 Schusswechsel, 137 Sprengstoffanschläge und 68 Mörser- bzw. Raketenangriffe verbergen sowie acht sonstige Vorfälle.

Und weiter wird der Öffentlichkeit diese Passage vorenthalten: „In den Abendstunden des 25. Juli stürzte eine Drohne (KZO) aufgrund eines technischen Defekts rund fünf Kilometer nördlich des PRT Kunduz ab. Die sofortige Suche und der Versuch der Bergung der KZO durch die afghanische Polizei blieben zunächst erfolglos. In den darauf folgenden Tagen übergab die Bevölkerung die Masse der Teile. Kamera und Fallschirm wurden nicht zurückgebracht.“

Fall: 8. August 2012

Öffentlich: Offen erklärt das Verteidigungsministerium, dass der Einsatz armenischer Soldaten zur Un­terstützung der Bundeswehr fortgesetzt wird. Und dass die Armenier in Kürze eine „mobile Röntgenanlage zur Kontrolle von Fahrzeugen“ betreiben werden. Auch der Entlastungseinsatz der mongolischen Hilfstruppen wird entsprechend ausführlich gewürdigt.
Es fehlt:
Die Öffentlichkeit erfährt allerdings nichts von diesem Absatz in den geheimen Berichten: „Frankreich hat seine Kräfte aus dem Distrikt Surobi planmäßig abgezogen. Bis Ende 2012 werden voraussichtlich alle französischen Truppen mit Kampfauftrag Afghanistan verlassen haben.“

Fall: 15. August 2012

Öffentlich: Die Menschen in Deutschland werden offiziell darüber informiert, dass bei drei Selbstmordattentaten und einem Bombenanschlag bis zu 40 Zivilisten getötet wurden.
Es fehlt: Die Öffentlichkeit erfährt nicht, dass die Vereinten Nationen in den ersten sechs Monaten des Jahres 1145 getötete Zivilisten gezählt haben, von denen mindestens 110 Opfer „auf militärische Operationen der afghanischen und internationalen Sicherheitskräfte zurückzuführen sind“.

Fall: 17. Juli 2012

Von dem Todesurteil gegen den afghanischen Soldaten Abdul Sabor erfährt die Öffentlichkeit von der Bundeswehr auch nichts. Der Soldat hatte vier französische Kameraden erschossen.

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