Berlin. “Eklatante Sicherheitslücken“ sieht die SPD bei der neu beschlossenen Sicherheitsverwahrung. Schon die Länder hatten kritisiert, dass Therapien für hochgefährliche Straftäter unzureichend geregelt seien. Sollten sie an ihrem Protest festhalten, könnte das Gesetz später als geplant in Kraft treten.

Die SPD stellt sich gegen die vom Bundestag beschlossene Neuregelung der Sicherungsverwahrung. Das am Donnerstag mit den Stimmen
von Schwarz-Gelb im Bundestag beschlossene Gesetz enthalte eine "eklatante
Schutzlücke", erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard
Lischka, am Freitag in Berlin.

Trotz massiver Kritik aus den Ländern und Warnungen von Fachleuten
enthalte das Gesetz keine Regelung für eine nachträgliche Therapieunterbringung,
kritisierte Lischka. Nunmehr müsse ein Gewalt- oder Sexualstraftäter, dessen
Gefährlichkeit sich erst innerhalb des Strafvollzugs offenbart, in Zukunft nach
Ablauf der Strafhaft entlassen werden.

FDP verteidigt Gesetz zur Sicherheitsverwahrung gegen SPD

Demgegenüber verteidigte die FDP das beschlossene Gesetz gegen die
Kritik der SPD. Die bisherige nachträgliche Sicherungsverwahrung werde künftig durch eine Ausweitung
der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ersetzt,
erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion,
Christian Ahrendt.

Diesen Vorbehalt muss das Gericht bereits bei der
Verurteilung eines Straftäters geltend machen. Nur dann besteht die Möglichkeit,
dass er nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt.

Ausgestaltung der Sicherheitsverwahrung ist Ländersache

Das am Donnerstag beschlossene Gesetz des Bundes schafft nur den
Rahmen für die künftige Sicherungsverwahrung.
Die
genaue Ausgestaltung ist Sache der Länder.

Bei der SPD in den Ländern gibt es
Berichten zufolge Bestrebungen, wegen des Gesetzes den Vermittlungsausschuss von
Bundestag und Bundesrat anrufen zu wollen. Damit könnte sich das Inkrafttreten
verzögern.

Intensivere Therapien und sicherere Gefängnisse geplant

Das am Donnerstagabend vom Parlament gebilligte Gesetz sieht
entsprechend einer Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts vor, dass sich die
Unterbringung hochgefährlicher Straftäter in der Sicherungsverwahrung deutlich von der vorangegangenen
Strafhaft unterscheiden muss.

Dies wird für die Länder mit deutlichen
Zusatzkosten verbunden sein, weil bauliche Maßnahmen erforderlich werden. Die
Einrichtungen der Sicherungsverwahrung müssen sich
deutlich von den Gefängnissen unterscheiden. Zudem sollen die Straftäter eine
intensivere Therapie bekommen.

Mit der Reform wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai
2011 umgesetzt. Das Gericht hatte die bisherige Praxis der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. (afp)