Essen. Die Klinik für forensische Psychiatrie im Essener Stadtteil Holsterhausen soll zu einem Therapiezentrum für als gefährlich eingestufte Straftäter umgebaut werden. Es geht hierbei um Gewalttäter, die aus einer nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen.
Die Klinik für forensische Psychiatrie in Essen-Holsterhausen wird umgebaut für die Aufnahme von Straftätern, die aus einer nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, aber wegen ihrer Gefährlichkeit für die Allgemeinheit weiter in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden sollen. Die Forensik wird damit Nachfolger des Landes-„Therapiezentrums“ in einem umgebauten Gefängnis in Oberhausen, das zum Jahresende geschlossen wird.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Dezember 2009 die juristischen Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter in Teilen gekippt und eine Frist bis Mai 2013 gesetzt, um eine verfassungskonforme Neuregelung der Sicherheitsverwahrung zu finden. Die Bundesregierung reagierte auf das Urteil mit dem Therapie-Unterbringungsgesetz (ThUG).
Anstalt in Oberhausen wird geschlossen
Es schaffte Möglichkeiten, Straftäter nach Ende einer Haftstrafe oder Sicherungsverwahrung in geschlossenen Einrichtungen unterzubringen, wenn auf Grund einer psychischen Störung die Gefahr weiterer erheblicher Gewaltdelikte besteht.
Das Land richtete daraufhin für 1,2 Millionen Euro eine ehemalige Haftanstalt in Oberhausen für die Aufnahme solcher Straftäter her. Diese Einrichtung hat bisher genau einen Patienten gehabt und wird zum Jahresende geschlossen.
Während der Essener NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) im offenen Streit mit der Bundesjustizministerin um eine Nachfolgeregelung zur Sicherungsverwahrung ringt, hat seine Kollegin Britta Steffens (Grüne) entschieden, für die Zeit bis zu einer Neuregelung die Holsterhauser Forensik in Essen für gefährliche Straftäter umzubauen.
Noch keine Kalkulationen
Der Umbau ist zwingend, weil das Unterbringungsgesetz eine räumliche und organisatorische Trennung vom Strafvollzug fordert. „Diese Trennung ist in der Forensik leichter umzusetzen als an anderen Standorten des Landschaftsverbandes Rheinland“ (LVR), sagt Ministeriumssprecher Christoph Meinerz. Nach Angaben von LVR-Sprecherin Katharina Landorff gibt es beim LVR noch keine Kalkulation, wie teuer der Umbau werden wird.
Bisher ist in der 2009 eröffneten Forensik Platz für 54 Untersuchungshäftlinge auf sechs Stationen. Sie werden dort bis zu ihrer Hauptverhandlung auf ihre Schuldfähigkeit begutachtet. Wenn die Richter eine Unterbringung im Maßregelvollzug anordnen, kommen die Häftlinge in die entsprechenden Kliniken des LVR nach Langenfeld, Köln, Düren, Viersen, Bedburg-Hau oder Duisburg.