Passau. . Wenn Oma und Opa öfter als bisher ihre Enkelkinder betreuuen wollen oder müssen, sollen sie sich dafür beim Arbeitgeber freistellen können. Außderdem soll die Elternzeit flexibler genutzt werden können, so der Gesetzentwurf von Familienministerin Kristina Schröder.
Die Bundesregierung plant offenbar eine umfassende Elternzeit-Reform. So wolle Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) einen generellen Rechtsanspruch auf berufliche Freistellung und Kündigungsschutz auch für Großeltern einführen, die ihre Enkelkinder betreuen. Der Anspruch soll Großeltern ungeachtet von Alter und beruflicher Situation der Eltern zustehen, heißt es in einem Gesetzentwurf des Familienministeriums, wie die „Passauer Neue Presse“ (Donnerstagausgabe) berichtet.
Großelternzeit kann den Plänen zufolge unabhängig davon genommen werden, ob sich die Eltern zeitgleich in Elternzeit befinden oder ob das Enkelkind im gleichen Haushalt mit den Großeltern lebt. Finanzieller Ausgleich analog zum Elterngeld sei nicht vorgesehen.
Bis zum 14. Lebensjahr
Der Entwurf sehe auch eine Flexibilisierung der Elternzeit-Regelung vor. Bisher hat jedes Elternteil Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung seines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs. Zwölf Monate Elternzeit können derzeit auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. „Die Begrenzung des übertragbaren Zeitraums von bisher 12 Monaten soll aufgehoben werden und nicht in Anspruch genommene Elternzeit von bis zu 24 Monaten soll übertragen werden können.“ Der Übertragungszeitraum solle bis zum 14. Lebensjahr verlängert werden.