Berlin. . Homosexuelle Paare sollen aus Sicht von Bundesjustiziministerin Leutheusser-Schnarrenberger auch in Punkto Adoptionen gleichgestellt werden. In einem Medienbeitrag forderte die FDP-Politikerin, dass die Politik auch gleichgeschlechtliche Paare “nach Kräften unterstützen“ sollte.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger möchte homosexuelle Paare auch beim Adoptionsrecht gleichstellen. "Wenn mehr gleichgeschlechtliche Paare Kinder haben, ist das wunderbar. Neben der bereits jetzt möglichen Stiefkindadoption, wird sich die volle Adoption Bahn brechen", schrieb Leutheusser-Schnarrenberger in einem am Mittwoch veröffentlichten Beitrag für das Magazin "stern". "Wenn zwei Menschen des gleichen Geschlechts ein Paar werden, sollte die Politik sie nach Kräften unterstützen", fügte die FDP-Politikerin hinzu.

Verwundert zeigte sich die Ministerin über die Debatte darüber, ob das Ehegattensplitting im Steuerrecht auf gleichgeschlechtliche Paare übertragen werden sollte. Im Südwestrundfunk betonte sie, es gebe auch in diesem Sommer wieder Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die deutlich machten, dass es im Steuerrecht eine Ungleichbehandlung zwischen eingetragenen Lebenspartnern und der Ehe gebe.

Umfrage-Mehrheit für Ehegattensplitting auch bei Homosexuellen

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich der Forderung der FDP nach einer raschen Lösung widersetzt. Sie plädiert stattdessen dafür, erst auf der Basis eines Urteils der Karlsruher Richter zu handeln, mit dem 2013 gerechnet wird.

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Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa für den "stern" sprechen sich 75 Prozent der Bundesbürger für ein Ehegattensplitting bei homosexuellen Paaren aus. Nur 23 Prozent seien dagegen, und zwei Prozent der Befragten hätten keine Meinung dazu.

Beim Ehegattensplitting werden Ehepartner steuerlich gemeinsam veranlagt. Diese Regelung begünstigt Familien mit nur einem Verdiener ebenso wie solche mit großen Einkommensunterschieden. Nach Angaben des Finanzministeriums beträgt die Steuerersparnis für Ehegatten mit der Regelung knapp 20 Milliarden Euro. Eine Ausdehnung auf die rund 23.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften würde rund 30 Millionen Euro kosten. (rtr)