Berlin. Als die Mordserie der rechtsextremen Untergrundorganisation NSU bekannt wurden, riefen Politiker aller Parteien nach einem NPD-Verbot. Doch die Krise des Verfassungsschutzes, bei dem Akten zu Rechtsextremisten vernichtet wurden, lässt die CSU zurückschrecken. Die SPD will am Verbots festhalten.

Trotz der Akten-Affäre beim Verfassungsschutz hält die SPD am Fahrplan für ein NPD-Verbot fest. Für ihn sei die NPD eine "offenkundig menschenverachtende und verfassungsfeindliche Partei, die nicht länger mit Geld der Steuerzahler finanziert werden darf und verboten werden muss", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, am Dienstag der Nachrichtenagentur dapd in Berlin.

Der SPD-Politiker reagierte auf Äußerungen von CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl, der ein Verbotsverfahren nach der Aktenvernichtungs-Affäre beim Verfassungsschutz für "so gut wie erledigt" hält. Nach Einschätzung von Uhl werden sich die Anwälte der NPD die Affäre vor Gericht zunutze machen, um die Glaubwürdigkeit des Verfassungsschutzes und seiner Quellen in Zweifel zu ziehen. Dem sei schwer zu begegnen.

Verfassungsschutz-Akten zur rechtsextremen Szene wurden geschreddert

"Herr Uhl instrumentalisiert die unbestreitbare Krise des Verfassungsschutzes", kritisierte nun Hartmann. "Das ist unredlich." Der CSU-Politiker sei "immer schon grundsätzlich" gegen ein NPD-Verbotsverfahren gewesen.

Im Zuge der parlamentarischen Aufklärung der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) war bekanntgeworden, dass noch nach Auffliegen der Terroristen im November 2011 Akten des Verfassungsschutzes zur rechtsextremen Szene geschreddert wurden. Die Innenminister von Bund und Ländern prüfen gerade, ob ein Verbotsverfahren gegen die NPD angestrengt werden kann.

Erster Versuch eines NPD-Verbots war 2003 gescheitert

In Karlsruhe war 2003 ein erster Versuch gescheitert, da einige V-Leute des Verfassungsschutzes in den Spitzengremien der Partei zu finden waren. Inzwischen hat die Innenministerkonferenz beschlossen, die Informanten abzuziehen. Rechtsexperten bezweifeln trotzdem, dass ein Verbot der NPD vor Gericht Bestand hat.

Die Innenminister von Bund und Ländern hatten im Frühjahr 2012 verabredet, neues belastendes Material zu sichten und im Herbst über das weitere Verfahren zu beraten. Hartmann verlangte, vor der endgültigen Entscheidung über ein NPD-Verbotsverfahren müssten die Ergebnisse dieser Sichtung abgewartet werden. (dapd)