Düsseldorf. . Ralf Jäger soll sich NSU-Opfer zunutze machen, um ein Überwachungsprogramm zu legitimieren. Das zumindest behauptet der Netzpolitische Sprecher der NRW-Piratenpartei, Daniel Schwerd, in einer Pressemitteilung. Das Innenministerium weist diese Darstellung jedoch weit von sich.
Harte Vorwürfe gegen NRW-Innenminister Ralf Jäger: „Jäger missbraucht NSU-Opfer für Schnüffelprogramm“, schreibt Daniel Schwerd, Netzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im NRW-Landtag, in einer Pressemitteilung. Die rot-grüne Landesregierung wolle den Staatstrojaner durchsetzen und missbrauche dafür die Mordopfer der Zwickauer Terrorzelle, heißt es in dem Schreiben weiter.
Konkret geht es bei jenem „Schnüffelprogramm“ um die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), ein Programm, mit dessen Hilfe der Staatsschutz etwa auf Programme wie den Internet-Telefoniedienst Skype zugreifen und Gespräche mithören kann, bevor diese digital verschlüsselt werden. In einer Kleinen Anfrage an Minister Ralf Jäger (SPD) äußert Schwerd des Weiteren seine Bedenken, dass es strittig sei, ob eine Software existieren könne, die allein auf die Quellenüberwachung begrenzt sei, ohne „auf den unverletzlichen Kern privater Lebensführung“, sprich die persönlichen Daten, zugreifen zu können.
Innenministerium dementiert Vorwürfe des Piraten Daniel Schwerd
„Die Vorwürfe, die Daniel Schwerd erhebt, sind falsch“, erklärt Wolfgang Beus, Pressesprecher des Innenministeriums in Düsseldorf. Einerseits, so Beus weiter, habe sich Jäger nie in der Richtung geäußert, eine Quellen-TKÜ wegen der NSU-Opfer durchsetzen zu wollen. Das weise man weit von sich, sei gar „fassungslos“ über diese Darstellung. Andererseits dürfe man die Maßnahme nicht mit der Online-Durchsuchung gleichsetzen, bei der es um einen direkten Zugriff auf fremde Festplattendaten gehe. „Zudem darf der Verfassungsschutz derlei Quellenüberwachungen nur zur Gefahrenabwehr und ausschließlich nach vorheriger richterlicher Genehmigung durchführen“, argumentiert Wolfgang Beus, „und das auch nur in dem engen Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils von 2008.“
„Ich finde es schäbig, Mordopfer zu missbrauchen, um den Staatstrojaner zu begründen“, argumentiert Schwerd weiter. „Der Ruf nach mehr Überwachung der Bürger wird mittlerweile reflexartig bei allen möglichen Straftaten erhoben, ohne dass sich nachweisen lässt, dadurch mehr Sicherheit zu erreichen.“ Hierzu stellt Beus fest: „Bei der Quellen-TKÜ geht nicht um den Normalbürger, sondern um die Strafverfolgung bei schweren Straftaten wie Mord, Terroranschlägen und schweren Rauschgiftdelikten.“
Dass die Antworten auf Schwerds Kleine Anfrage (nachzulesen in der Drucksache 16/425 des Landtags NRW) ziemlich kurz und unergiebig ausgefallen sind, erklärt Beus so: „Allein die Vorbemerkungen, die den vier Fragen vorangehen, zeigen doch schon eindeutig die Beweggründe. Der Innenminister hätte die Fragen überhaupt nicht beantworten können, ohne spekulativ zu sein.“