Berlin. Die Nachwahlbefragungen zum Ausgang der Abstimmung in Thüringen, Sachsen und im Saarland sind offenbar im Internet vorab veröffentlicht worden. Die Zahlen dieser "Exit-Polls" sollen jedoch am Wahltag geheim beiben, um den Ausgang nicht zu beeinflussen. Nun drohen harte Strafen.
Prognosen zum Ausgang der Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und im Saarland sind offenbar bereits vor Schließung der Wahllokale im Internet verbreitet worden. Nach einem Bericht von «Spiegel Online» stellten zwei Nutzer des Internet-Dienstes Twitter am Sonntagnachmittag gegen 16.30 Uhr entsprechende Zahlen ins Netz. Der stellvertretende Landeswahlleiter von Sachsen, Uwe Reimund Korzen-Krüger, bezeichnete dies als «sehr problematisch». Rechtliche Schritte würden geprüft, «wenn sich herausstellt, dass Ergebnisse vor 18.00 Uhr veröffentlicht wurden, die nicht nur auf Hörensagen, sondern auf Umfrageergebnissen nach der Stimmabgabe beruhen».
Strafe von 50.000 Euro droht
Die Veröffentlichung von Nachwahlbefragungen, so genannte «Exit-Polls», ist in Deutschland am Tag der Stimmabgabe verboten. Damit soll verhindert werden, dass eine laufende Wahl beeinflusst wird. Verstöße dagegen gelten als Ordnungswidrigkeit und können laut «Spiegel Online» mit einer Strafe bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Allerdings kennen sowohl Politiker als auch einige Journalisten die Zahlen vorab und nutzen diese, um etwa Interviews zum Wahlausgang vorzubereiten.
Bereits bei der Wiederwahl von Horst Köhler zum Bundespräsidenten waren Abstimmungsergebnisse vorab über Twitter verbreitet worden. Bundeswahlleiter Roderich Egeler warnte deswegen bereits vor einer Katastrophe bei der Bundestagswahl: «Es wäre der GAU (größter anzunehmender Unfall), wenn die Wählerbefragungen vor Schließung der Wahllokale öffentlich bekannt würden.» In diesem Fall ebenso wie bei den Landtagswahlen könnten die Wahlen nachträglich angefochten und für ungültig erklärt werden. (afp)