Essen.. Christen, Juden und Muslimen haben mit Empörung auf das Gerichtsurteil zur Strafbarkeit von religiös begründeten Beschneidungen von Jungen reagiert. Wissenschaftler warnen vor einer Kriminalisierung der Religionen.
Christen, Juden und Muslime haben mit Unverständnis und Empörung auf das Kölner Gerichtsurteil zur Strafbarkeit von religiös begründeten Beschneidungen von Jungen reagiert. Das Urteil stelle einen „eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht“ dar, erklärte der Zentralrat der Muslime. Wissenschaftler warnen vor einer Kriminalisierung der Religionen. „Dramatisch“, „unsensibel“, „unzulässig“, „befremdlich“ – jüdische, muslimische und auch christliche Religionsvertreter kritisieren das Urteil des Landgerichts Köln scharf.
Die Richter hatten die Beschneidung eines muslimischen Jungen aus religiösen Gründen als grundsätzlich strafbar bewertet. Nach ihrer Ansicht handele es sich um Körperverletzung, auch wenn die Eltern dem Eingriff zugestimmt haben.
Zentraler Bestandteil der Tradition
Zwischen zwei Grundrechten hatte das Gericht abzuwägen: Das Recht auf Freiheit der Religionsausübung, das in Artikel 4 des Grundgesetzes verankert ist, konkurrierte mit dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2. Die Richter urteilten, die Unversehrtheit des Kindes sei höher zu bewerten, und die Beschneidung verletze dieses Recht.
Erstmals hat ein deutsches Gericht in dieser Weise geurteilt. Ärzte machen sich demnach strafbar, wenn sie ein Kind beschneiden, auch wenn es die Eltern so wünschen. Das Urteil ist für andere Gerichte nicht bindend, dürfte aber die künftige Rechtspraxis beeinflussen.
Die Empörung ist groß
Dies ist die kühle juristische Seite des Problems. Die religiöse, kulturelle und auch historische Dimension des medizinisch harmlosen Eingriffs lässt sich indes nicht so sachlich abhandeln. Die Empörung ist groß und die Reaktionen sind entsprechend: Der Zentralrat der Juden bewertet das Urteil als „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“. In jedem Land der Welt werde dieses religiöse Recht respektiert – ausgerechnet in Deutschland nicht.
Der Zentralrat der Muslime protestiert mit fast gleichlautenden Worten und rügt den Richterspruch als „eindimensional“. Seit Jahrhunderten sei die Beschneidung ein zentraler Bestandteil muslimischer Tradition.
Kritik der Kirche
Auch die deutschen Bischöfe finden kritische Worte. Der Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff erklärt: „Das Verbot der Beschneidung im Kindesalter ist ein schwerwiegender Eingriff in die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern.“
In jüdischen Gemeinden dürfte das Urteil erhebliche Unruhe auslösen. Denn das in der Tora festgelegte Gebot besagt, dass ein Knabe am achten Tag nach der Geburt zu beschneiden ist. Anders als im Islam ist der Termin im Judentum fixiert. Der einzige Ausweg für gläubige Juden wäre es demnach, ein Kind im Ausland zur Welt zu bringen. „Als Jude in Deutschland zu leben und Kinder zu bekommen, würde in Zukunft sehr schwierig, ja fast unmöglich“, sagt Elisabeth Hollender, Professorin für Judaistik an der Universität Frankfurt.
Göttliches Gebot
Die Beschneidung ist für Juden kein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, sondern „ein göttliches Gebot“, erklärt Hollender. „Es steht in der Bibel, Genesis 17. Dieses Gebot kann man nicht brechen. Selbst weniger gläubige Juden halten daran fest. Aus jüdischer Sicht kann es keine Kompromisse geben.“ Der Richterspruch treffe die Menschen in ihrem religiösen Selbstverständnis, in ihrer Identität und Freiheit.
Das Kölner Urteil wertet die Wissenschaftlerin nicht als religionsfeindlich, es sei aber Ergebnis einer „religionsfernen Sicht“. Der Münchener Religionswissenschaftler Oliver Glatz hält das Beschneidungsverbot für einen gravierenden Eingriff und warnt: „Es besteht die Gefahr, Religion zu kriminalisieren.“