Berlin. . Die Linkspartei klagt gegen die Gesetze zum Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm. Deshalb verzögert sich nun das Vorhaben. Auch Bundespräsident Joachim Gauck spielt mit.
Wenn am Freitag kommender Woche Bundestag und Bundesrat wie erwartet die Gesetze zum Fiskalpakt sowie zum ESM-Rettungsschirm verabschiedet haben, wird die Linke vor das Verfassungsgericht ziehen. Sie will die Regelungen stoppen, weil sie ihrer Meinung nach im „Hauruckverfahren“ durch die beiden Parlamentskammern gebracht werden sollen.
Einen ersten Erfolg haben die Kläger schon erzielt: Das Verfassungsgericht bat Bundespräsident Joachim Gauck darum, das Gesetz nach der erwarteten Verabschiedung vorläufig nicht zu unterzeichnen. Gauck kommt der Bitte entgegen. Damit kann der ESM nicht wie geplant am 1. Juli in Kraft treten.
Die Kläger, zu denen auch eine Bürgerinitiative um die ehemalige SPD-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin gehört, wollen in Karlsruhe eine Einstweilige Anordnung beantragen, um Fiskalpakt und ESM vorläufig zu stoppen.
Längerer Schwebezustand droht
Die Kläger müssen das Zeitfenster zwischen der Verabschiedung in den Parlamentskammern und der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten nutzen. Denn hat Gauck die Gesetze einmal unterschrieben, ist damit das Ratifizierungsverfahren so gut wie abgeschlossen. Dadurch werden die Neuregelungen völkerrechtlich bindend, eine Klage macht dann keinen Sinn mehr.
Daher werden die Kritiker ihre Klage möglicherweise noch am Abend des 29. Juni in Karlsruhe einreichen, um dem Bundespräsidenten auf jeden Fall zuvorzukommen. Kommt Gauck der Bitte nach Aufschub nach, wird Karlsruhe die Klage wohl zwei bis drei Wochen lang prüfen. Sollte das Bundesverfasssungsgericht keine Einstweilige Anordnung erlassen, wäre der Weg für Fiskalpakt und ESM also wohl in der zweiten Juli-Hälfte frei. Gibt Karlsruhe hingegen den Klägern recht, würde ein längerer Schwebezustand entstehen - und die Zukunft der beiden Regelungen wäre für längere Zeit ungewiss. (afp/dapd)