Berlin. Große Aufregung um Nichts? Der Entwicklungsminister hatte sich am Mittwoch im Bundestag noch für die Teppich-Affäre entschuldigt. Nun hat er von seinem Anwalt erfahren, dass der importierte Teppich gar nicht zollpflichtig war. Der Grund: Afghanistan unterliege einer Sonderregelung der EU.

Die Teppich-Affäre von Entwicklungsminister Dirk Niebel nimmt eine neue Wendung. Wie der FDP-Politiker am Donnerstag dem Deutschlandradio Kultur sagte, war der Teppich, den er vor drei Monaten in Kabul gekauft hat, "überhaupt nicht zollpflichtig". Afghanistan unterliege als eines der "am wenigsten entwickelten Länder" einer Sonderregelung der EU, wonach auch Privatpersonen Gegenstände wie Teppiche zollfrei nach Deutschland einführen dürften.

Niebels Ministerium legte dazu die Passage einer EG-Verordnung des Europäischen Rates vom 22. Juli 2008 vor (EG-VO Nr. 732/2008). Damit wurden die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Afghanistan vollständig ausgesetzt. Die eigentlich bis Ende 2011 vorgesehene Regelung wurde im Mai vergangenen Jahres auf unbegrenzte Zeit verlängert.

Antrag erst nachträglich gestellt

Niebel hatte den Teppich im Wert von rund 1100 Euro in einem Flugzeug des Bundesnachrichtendienstes von Kabul nach Berlin transportieren lassen. Das Souvenir wurde dann, am Zoll vorbei, in die Privatwohnung des Ministers gebracht. Später stellte er einen Antrag auf Nachverzollung.

Dass der Teppich zollfrei war, habe er erst am Donnerstag von seinem Anwalt erfahren, sagte Niebel. Mit Blick auf den Bundestag, der sich am Mittwoch mit der Teppich-Affäre beschäftigt hatte, fügte der Minister hinzu: "Es wäre schön gewesen, wenn ich es gestern gewusst hätte." Das ändere aber nichts daran, dass er die Verantwortung dafür trage, sich nicht selbst darum gekümmert zu haben. (dapd, rtr)