Essen. . Bundesbildungsministerin Schavan will die Bildungshoheit der Länder aufweichen. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern in der Bildung soll ermöglichen, dass der Bund exzellente Einrichtungen von überregionaler Bedeutung unbefristet fördern kann. Daran entzündet sich breite Kritik: „CDU-übliches Elitedenken“, findet etwa Grünen-Fraktionschefin Künast.

Die Bundesregierung will die strikte Trennung der Zuständigkeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich lockern. Allerdings soll die geplante Grundgesetzänderung nur für Hochschulen „von überregionaler Bedeutung“ gelten, nicht aber für die Finanzierung von Schulen. An dieser Einschränkung im Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) entzündet sich breite Kritik.

Seit Jahren hadern die Bildungspolitiker der Länder mit den Vorgaben des „Kooperationsverbots“, das 2006 ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Im Kern verbietet es dem Bund, dauerhaft in Bereiche der Bildung zu investieren, denn dafür sind nach der Verfassung die Länder zuständig. Die bekommen indes zunehmend Probleme, etwa den Ganztag an Schulen oder den Ausbau der Unis zu finanzieren.

„Zu kurz gegriffen“

Die angestrebte Änderung soll dem Bund in Zukunft eine „langfristige Förderung von exzellenten Einrichtungen“ ermöglichen, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Dies geht der Opposition nicht weit genug.

„Der Vorschlag ignoriert, dass für ein zukunftsfähiges Bildungssystem Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit bereits in der Schule beginnen müssen“, sagte NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) der WAZ. Eine Verengung auf den Hochschulbereich sei „zu kurz gegriffen“. Kai Gehring, Hochschulexperte der Grünen: „Bundesmilliarden für Elite-Unis, aber null Cent für Schulen ist das falsche Rezept.“ NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) fordert, eine Kooperation in der Bildung vollständig zuzulassen.

Elite-Wettbewerb

Dass Annette Schavan zunächst nur die Hochschulen unter ihre Fittiche nehmen will, hat einen Grund: 2017 endet die Exzellenz-Initiative („Elite-Wettbewerb“), bei dem auf Zeit mit Milliarden universitäre Spitzenforschung gefördert wird. Damit die Projekte anschließend nicht wieder eingestampft werden müssen, soll eine weitere Finanzierung durch den Bund ermöglicht werden.