Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel muss keine Einsicht in ihren Terminkalender geben, beschloss das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Begründung: Die Offenlegung könnte die innere Sicherheit und auch die der Kanzlerin gefährden. Die Kläger hatten sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen.

Angela Merkels Terminkalender bleibt ein Geheimnis. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte am Dienstag eine Klage auf Einsicht in den Zeitplaner der Bundeskanzlerin ab. Die Offenlegung des Terminkalenders könne nachteilige Auswirkungen auf die innere Sicherheit und besonders auf die Sicherheit der Kanzlerin haben, urteilten die Richter.

Anlass der Klage war ein Abendessen mit illustren Gästen, das Merkel im April 2008 zum 60. Geburtstag von Deutsche-Bank -Chef Josef Ackermann im Kanzleramt veranstaltet hatte und das öffentlich in die Kritik geriet. Die Kläger beriefen sich auf das Informationsfreiheitsgesetz und begehrten neben Gästeliste und Tischordnung, die ihnen das Kanzleramt laut Gerichtsbeschluss zur Verfügung stellen muss, auch Einsicht in Merkels Terminkalender. (rtr)