Essen. . Die Diskussion über ein NPD-Verbot geht in die entscheidende Runde. Am Donnerstag beraten die Innenminister das Thema. Aber die Skepsis wächst, ob die hohen rechtlichen Hürden genommen werden können.
Jetzt hat auch Bundespräsident Joachim Gauck Zweifel angemeldet: Dass die Parteien ein NPD-Verbotsverfahren vorantreiben, sehe er mit „Sorge“, sagte er dem ZDF. Und weiter: „Ich möchte kein Scheitern erleben, weil es nicht genug vorbereitet ist.“
Bedenken haben in den vergangenen Tagen die juristisch Bewanderten in der Bundesregierung angemeldet. Das Hauptproblem: Was passiert mit den etwa 130 V-Leuten in der Partei, also jenen Mitgliedern, die dem Verfassungsschutz und anderen Behörden Informationen zutragen? 2003 scheiterte der erste Versuch, die NPD zu verbieten, weil selbst die Führungsspitze der Partei mit solchen staatlichen Verbindungsleuten durchsetzt war. Zumindest diejenigen in den Führungsebenen müssten abgeschaltet werden – dafür haben sich bereits die Innenminister der unionsgeführten Länder ausgesprochen.
Aber das könnte nicht reichen, schreibt der „Spiegel“ mit Verweis auf ein internes Papier des Bundesinnenministeriums. Das Verfassungsgericht könnte den Staat demnach zwingen, die Identität seiner Spitzel preiszugeben. Das hieße auch, sie der Gefahr auszusetzen, Opfer von Racheakten zu werden – die Geheimdienste dürften es künftig ungleich schwerer haben, Verbindungsleute in extremistische Szenen zu bekommen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wiederum wies am Wochenende darauf hin, dass auch nach einer Abschaltung der V-Leute „umfangreiches Material beschafft und Belege geliefert werden“ müssten, um ein Verbotsverfahren zu rechtfertigen.
Europäische Dimension
Und dann wäre da noch die europäische Dimension: Die NPD hat bereits angekündigt, gegen ein eventuelles Verbot vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu klagen. Auch deshalb rät Thomas Poguntke von einem Verbotsverfahren ab. „In Deutschland liegen die Hürden für ein Parteienverbot im europäischen Vergleich noch ziemlich niedrig“, so der Direktor des Instituts für Parteienrecht an der Universität Düsseldorf.
Es bestehe ein „hohes Risiko“, dass in Straßburg ein vom Verfassungsgericht in Karlsruhe beschlossenes NPD-Verbot gekippt werde – die Blamage wäre noch größer als 2003. Zudem wäre ein Verbot „Symbolpolitik“, sagt Poguntke: „Die Dummheit bekommt man so nicht aus den Köpfen raus.“
Das Risiko sieht Hajo Funke auch. Gleichwohl rät der Berliner Rechtsextremismusexperte dazu, das Verbotsverfahren anzustoßen: Die NPD sei eindeutig „aggressiv-kämpferisch“ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgestellt und vertrete eine „Ideologie der Gewalt“.
Wenn bei dem Abschaltungsprozess der V-Leute sorgfältig vorgegangen werde und die Bedenken des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 ernst genommen würden, „sind die Erfolgsaussichten beträchtlich“, so Funke.
Ähnlich argumentiert der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart. Und er mahnt: „Man muss das Risiko des Scheiterns auf sich nehmen oder aufhören, immer wieder von einem Verbot zu reden.“ Der Bundespräsident könnte anscheinend ohne ein Verbotsverfahren leben: „Wir können uns auch so ganz gut gegen die Verächter unserer Demokratie verteidigen“, sagte Joachim Gauck.