Düsseldorf. Eine Zwangsmedikation für die 2900 psychisch Kranken im NRW-Vollzug verstößt gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) will daher “Zwangsbehandlungen“ nach Möglichkeit komplett eindämmen.

NRW will die Zwangsbehandlung von Patienten mit Medikamenten im Maßregelvollzug auf Ausnahmefälle beschränken. „Ziel ist es, dass Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie nach Möglichkeit ganz vermieden werden“, erklärte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) auf eine FDP-Anfrage im Landtag. Experten prüfen, ob einheitliche Standards für psychiatrische Zwangsbehandlungen entwickelt werden können. In NRW gibt es 2900 psychisch kranke Straftäter im Maßregelvollzug - Tendenz steigend.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Zwangsbehandlung mit Antipsychiotika bei behandlungsunwilligen Patienten im Maßregelvollzug als schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht bewertet und an strenge Auflagen geknüpft. In einem Warnbrief an den NRW-Beauftragten für den Maßregelvollzug mahnte das Ministerium, Zwangsbehandlungen nur durchzuführen, „wenn die fehlende Einwilligung des Patienten in die notwendige Behandlung auf krankheitsbedingt fehlender Einsichtsfähigkeit beruht“. Zudem muss die Behandlung von einem Arzt angeordnet und dokumentiert werden. Fachleute befürchten allerdings eine hohe Dunkelziffer von unkontrollierten Medikationen in psychiatrischen Einrichtungen bei Unruhezuständen von Patienten.

Nur bei Lebensgefahr rechtens

Steffens betonte, dass die zwangsweise Behandlung gegen den Willen Betroffener nach geltender Rechtslage nur zulässig ist im Zusammenhang mit einem akuten Notfall bei Lebensgefahr sowie bei erheblicher Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer Personen. Der FDP-Gesundheitsexperte Stefan Romberg, selbst Psychiater, sagte der WAZ-Mediengruppe, dass Ärzte sensibler geworden seien bei der Zwangsmedikation. „Die Zielsetzung, so wenig Zwang wie möglich auszuüben, ist richtig.“