Berlin. Wer Steuergelder verschwendet, der soll dafür bis zu fünf Jahre ins Gefängnis wandern. Das fordert der Bund der Steuerzahler. Dazu soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, “Haushaltsuntreue“ soll er heißen. Ihre Forderung begründen die Steuerzahler mit einem eigens in angefordertem Gutachten.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) plädiert für schärfere strafrechtliche Instrumente gegen die Verschwendung staatlicher Gelder. So fordert der Verein unter anderem, einen Straftatbestand der Haushaltsuntreue im Strafgesetzbuch zu verankern. Der Vorschlag entstammt einem vom Steuerzahlerbund in Auftrag gegebenen Gutachten, das am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde und neben Geld- auch Haftstrafen vorsieht. Darin wird ferner empfohlen, die unterlassene Ausschreibung öffentlicher Aufträge als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
"In Deutschland werden jedes Jahr beim Bund, den Ländern und Gemeinden Milliarden Euro an Steuergeld verschwendet", sagte BdSt-Präsident Karl Heinz Däke. Bei der derzeitigen Rechtslage drohe den Verantwortlichen aber in den seltensten Fällen die juristische Verfolgung und Bestrafung. Däke forderte das Bundeskanzleramt deshalb dazu auf, gemeinsam mit dem Justiz- und Finanzministerium eine Arbeitsgruppe zu gründen und die BdSt-Vorschläge in geltendes Recht umzusetzen.
Fünf Jahre Haft für Steuergeldverschwendung
Das vom Münchner Juristen Bernd Schünemann verfasste Gutachten sieht vor, zusätzlich zum "klassischen" Untreueparagrafen des Strafgesetzbuchs den Tatbestand der Haushaltsuntreue zu etablieren. Dieser würde explizit die Steuergeldverschwendung durch Staatsdiener und Amtsträger ahnden und zwar mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafen. Entscheidend sei dabei, dass die eingesetzten Mittel "in auffälligem Missverhältnis zu ihrem Nutzen stehen".
Der bloße Verzicht auf eine Ausschreibung staatlicher Bauprojekte wiederum rechtfertigt demnach zwar nicht die Annahme der Untreue. Dennoch müsse ein derartiger Verstoß gegen Vergabevorschriften im Haushaltsrecht künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Als Strafe sieht das Gutachten eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro vor.
Je nach Praxiserfolg der vorgeschlagenen Änderungen zieht Schünemann auch einen Haushaltsschutzbeauftragten als neue Kontrollinstanz in Erwägung. (dapd)