Brüssel. Die Feinstaubbelastung in deutschen Großstädten wie München, Düsseldorf oder Bremen darf noch bis Juni 2011 die geltenden EU-Höchstwerte überschreiten. Erst danach drohen den Kommunen hohe Strafzahlungen. Auch Dortmund und Hagen überschreiten den Grenzwert.

Die EU gewährt benachteiligten Städten erneut eine Schonfrist: Insgesamt neun deutsche Ballungsräume und Städte haben nun zwei weitere Jahre Zeit, um die seit 2005 geltenden EU-Grenzwerte für die Luftverschmutzung einzuhalten. Dazu zählen auch Düsseldorf, Dortmund und Hagen.

Kommunen drohen Strafzahlungen

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Nach EU-Vorgaben darf der Feinstaubgehalt in der Luft im Mittel nicht höher als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sein. Die Grenzwerte dürfen höchstens 35 Mal pro Jahr überschritten werden. Übergangsfristen gewährt die EU Städten, die mit schwierigen standortspezifischen Bedingungen zu kämpfen haben oder mit ungünstigen Wetterungsbedingungen. Diese Städte dürfen die Grenzwerte in der Schonfrist an 55 Tagen im Jahr überschreiten. Nach 2011 drohen den Kommunen hohe Strafzahlungen, wenn die Werte weiter überschritten werden. Grenzwerte für Kleinstpartikel sollen erst ab 2015 eingeführt werden.

Wegen der zu hohen Feinstaub-Belastung in vielen deutschen Städten hatte die EU-Kommission im Januar ein Strafverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dies wird wegen zu schlechter Luft in Städten wie Köln oder Leipzig nach Angaben einer Sprecherin fortgesetzt. (afp)