Berlin. . Sie sind klein, leicht – und können ihren Besitzern unbemerkt Live-Bilder aus Nachbars Garten liefern: Datenschützer warnen vor Spielzeugdrohnen mit Kameras. Diese gibt es mittlerweile für wenige hundert Euro in Elektronikmärkten.

Gehört blickgeschütztes Oben-ohne-Sonnenbaden der Vergangenheit an? Am Himmel über deutschen Gärten tauchen immer häufiger surrende Spielzeugdrohnen auf. Ihre „Bordwaffe“: Zwei Mini-Kameras. Sie können Live-Bilder aus der Nachbarschaft an ihren Piloten auf der Erde übertragen. Opfer haben sich beim Datenschutzbeauftragten des Bundes beschwert.

Die Drohnen, rund 300 Euro teuer, 400 Gramm leicht und per iPhone fernzusteuern, sind 18 Stundenkilometer schnell. Mit einem Operationsradius von 50 Metern können sie die Gegend aus bis zu sechs Metern Höhe ­betrachten. Elektronikmärkte bieten die Geräte seit 2010 an.

„Gefahren für die Privatsphäre“

Peter Schaar, oberster Datenschützer der Republik, macht sich Sorgen wegen der fliegenden Spione. „In öffentlich nicht zugänglichen Bereichen halte ich den Einsatz solcher Flugdrohnen wegen der Gefahren für die Privatsphäre für bedenklich.“ Auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat Bedenken.

Zwar sieht Schaar in dem Einsatz über Nachbars Garten einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht – und auch gegen den Strafrechtsparagrafen 201, der „unbefugte Bildaufnahmen“ aus der Privatsphäre eines anderen unter Strafe stellt. Aber er räumt ein: Die Betroffenen hätten kaum die Möglichkeit, sich zu wehren. Denn die kleinen Flieger würden kaum bemerkt, ihre Eigner seien selten zu ermitteln. „Das Datenschutzrecht stößt hier an seine Grenzen“.