Werdohl. .

Kay Schurad betrachtet Werdohl am liebsten aus der Vogelperspektive. Die Höhen und Tallagen, die Lenne, die Stadtmitte mit den Kirchtürmen – die Stadt nimmt der 38-Jährige aus der Luft in den Blick.

Und schießt dabei atemberaubende Fotos. Alles ohne selbst abzuheben – ein ferngelenktes Kamerasystem macht’s möglich.

Eine nicht gerade kleine Summe hat der Werdohler allerdings nicht aus Jux und Dollerei in das hochtechnische Fluggerät investiert. Lohn und Brot soll dem gelernten Fotografenmeister sein neues Gewerbe bringen: Luftbild- und Werbefotografie

Für den so genannten Octocopter – weil den 1,8 Kilogramm schweren Flieger acht Propeller in die Höhe treiben – benötigte Kay Schurad eine Aufstiegserlaubnis von der Bezirksregierung Münster. „Ein Modellflugzeug ist auch ein Luftfahrzeug – da wird nicht zwischen Jumbo und Modellflieger unterschieden“, weiß Schurad. Schließlich kennt er sich nicht nur mit Fotografie aus, sondern hat die Modell- und Segelfliegerei auf dem Flugplatz in Küntrop von klein auf gelernt.

Fotografie und Fliegerei – zwei Faibles kamen da zusammen, die den gebürtigen Werdohler zu seiner neuen Profession führten. „Mir ist ein Licht aufgegangen“, erzählt Kay Schurad, der sich des unternehmerischen Risikos durchaus bewusst ist. Denn er betritt mit der Luftbildfotografie Neuland, ist andererseits, wie er recherchiert hat, im größeren Umkreis auch allein auf weiter Flur mit seinem luftigen Betrieb.

Ausgestattet mit GPS, Höhenmesser und elektronischem Kompass fliegt die Acht-Propeller-Maschine fast wie von selbst. Aber eben nur fast – die Fernsteuerung ist Pflicht. „Autonome Fluggeräte dürfen in Deutschland nicht ohne weiteres fliegen“, erklärt Kay Schurad. Daher seien auch militärische Bezeichnungen wie „Drohne“ für das Fluggerät mehr als verpönt.

Interessiert sein könnten an den Luftbildaufnahmen zum Beispiel Immobilienmakler, die Draufsichten von Grundstücken benötigen.

Auch Industrieinspektionen kann sich Kay Schurad vorstellen: So ließen sich Windräder oder Schornsteine, die wartungsbedürftig sind, statt durch Industriekletterer oder Hubschraubereinsätze auch vom Boden aus per „Fernlenk-Fotografie“ kontrollieren.

Bis zu 300 Höhenmeter seien überhaupt kein Problem, meist werde aber aus rund 100 Metern fotografiert. Und: Vögel störten sich in der Regel nicht an dem etwas an ein überdimensionales Insekt erinnernden Flugobjekt.

Aber die Familie beim sonntäglichen Kaffee auf ihrer Terrasse vielleicht, die von einem Schnappschuss aus der Luft getroffen wird? Der fliegende Fotograf stellt klar: „Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt!“ Soll heißen: In der Luft gelten dieselben Gesetze wie am Boden, keine Person darf also gegen ihren Willen fotografiert werden.

„Das Fotografenherz schlägt höher“, freut sich Kay Schurad über seine ungewöhnliche Berufssparte. Übrigens: Zu seiner Fotografie-Leidenschaft ist er mit 18 Jahren als freier Mitarbeiter bei der WR gekommen.