Berlin. Zwischen Januar und Juni 2009 überprüften Finanzämter, Polizei und Staatsanwaltschaft 56975 private Bankkonten. Das hat die FDP-Bundestagsfraktion laut einem Medienbericht auf Anfrage von der Bundesregierung erfahren. Im Fokus standen unter anderem Hartz IV- sowie Bafög-Empfänger.
Finanzämter, Staatsanwaltschaft und Polizeibehörden haben nach Informationen der «Rheinischen Post» zwischen Januar und Juni dieses Jahres 56.975 private Bankkonten überprüft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, wie die Zeitung berichtete. Anlass waren demnach unter anderem Vermögensüberprüfungen bei Hartz-IV- und Bafög-Empfängern sowie Kontoabfragen bei Verdächtigen zur Abwehr von Straftaten. Ob die Betroffenen, wie gesetzlich vorgeschrieben, nachträglich informiert wurden, konnte die Bundesregierung demnach nicht sagen.
"Überpüfung der Rechtmäßigkeit"
Die FDP wirft der Bundesregierung mangelnde Aufsicht vor. «Bei Maßnahmen wie der Kontoabfrage muss der Betroffene wenigstens hinterher informiert werden. Sonst ist eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit nicht möglich», zitierte die Zeitung die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz. (ap)