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Zwischen der Bundesregierung und der rot-grünen Koalition in Düsseldorf droht ein Konflikt um den Kurs in der Drogen-Politik. Zum 1. Juni hat die NRW-Landesregierung die Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis-Produkten gelockert. In Berlin wird das massiv kritisiert. Es gibt Überlegungen, die NRW-Verordnung durch Bundesrecht zu stoppen.
Mit der Verordnung ermöglicht es das NRW-Justizministerium den Staatsanwaltschaften, auf Ermittlungen zu verzichten, wenn bei einem Verdächtigten weniger als zehn Gramm Haschisch oder Marihuana gefunden werden. In den meisten Bundesländern liegt diese Grenze bei nur sechs Gramm.
Bundesweite Regelung
Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Wolfgang Bosbach (CDU), zur WAZ: „Die Lockerung ist ein fatales Signal. Damit wird Jugendlichen gesagt, Drogenkonsum sei nicht so schlimm. Es wird aber übersehen, dass er oft einen Einstieg in eine Abhängigkeit bedeutet.“
Strafverfolgung sei grundsätzlich eine Sache der Länder, so der CDU-Politiker. Die Bundesregierung werde aber beobachten, ob sich dies in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlich entwickle. Ein Auseinanderklaffen dürfe nicht sein. „Eventuell müssen wir das durch eine Rechtsverordnung für ganz Deutschland regeln.“ Das bundesweit geltende Betäubungsmittelgesetz sieht zwar vor, dass bei „geringen“ Mengen auf eine Strafverfolgung verzichtet werden kann. Was „gering“ bedeutet, ist aber nicht festgelegt.
Keine Abschreckung
Vor kurzem hatte auch das Bundesgesundheitsministerium erklärt, es halte an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, Erwerbs und Anbaus von Cannabis-Produkten aus guten Gründen fest: Cannabis sei nach neuen Erkenntnissen „nicht unbedenklich“. Der Anteil des Suchtstoffs THC in den gehandelten Produkten steige. Ein weiteres Problem: Immer öfter werden Autofahrer gestoppt, die unter dem Einfluss von Drogen stehen. Hier will die EU einen Vorschlag für strengere Gesetze formulieren.
Der Düsseldorfer Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will mit der Verordnung vor allem eine „Entkriminalisierung von Gelegenheitskonsumenten“ erreichen. Abhängige ließen sich durch Strafen nicht abschrecken.