Brüssel. Zwei Wochen nach dem Flugzeugabsturz vor den Komoren hat die EU-Kommission Start- und Landeverbote für weitere Fluggesellschaften beschlossen. Derzeit gilt ein Betriebsverbot für mehr als 200 Gesellschaften vor allem afrikanischer, osteuropäischer und zentralasiatischer Herkunft.

Die EU-Kommission hat routinemäßig die Liste der Fluggesellschaften aktualisiert, deren Maschinen sie für ein Sicherheitsrisiko hält. Neu hinzu gekommen sind Luftfahrtunternehmen aus Sambia und aus Kasachstan – mit Ausnahme der kasachischen Air Astana, die unter strengen Auflagen weiterhin in EU-Länder fliegen darf. Aufgehoben wurde unterdessen das europäische Start- und Landeverbot für vier indonesische Fluggesellschaften, nämlich Garuda, Airfast, Mandala und Premiair.

Kein Verbot für Fluglinie von Unglücksmaschine

Die heimische Aufsichtsbehörde stelle mittlerweile sicher, dass internationale Standards eingehalten würden, begründet die EU-Kommission diesen Schritt. Auch die thailändische One Two Go darf nun wieder Routen nach Europa anbieten. Nach wie vor gilt ein Betriebsverbot für mehr als 200 Gesellschaften vor allem afrikanischer, osteuropäischer und zentralasiatischer Herkunft.

Die jemenitische Airline Yemenia, der die am 30. Juni abgestürzte Unglücksmaschine gehörte, steht aber nicht auf der am Dienstag aktualisierten Schwarzen Liste. Die Fluggesellschaft habe erst am vergangenen Freitag neue Unterlagen zu ihren Sicherheitsvorkehrungen vorgelegt, die noch geprüft würden, sagte EU-Kommissionssprecher Fabio Pirotta der Nachrichtenagentur AP. (mit Material von ap)