Berlin. Zur Jahresmitte bekommen viele Rentner und Arbeitslose in Deutschland mehr Geld. Auch für Verbraucher ändert sich zum 1. Juli einiges, von einer neuen Kfz-Steuer bis zu Handytelefonaten im Ausland. Ein Überblick

RENTE: Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland erhalten ab 1. Juli mehr Geld. Im Westen steigen die Altersbezüge um 2,41 Prozent, im Osten sogar um 3,38 Prozent. Das ist der höchste Anstieg seit zehn Jahren. Mehr...

HARTZ IV: Auch die Hartz-IV-Leistungen werden angehoben. So steigt der Regelsatz von 351 auf 359 Euro im Monat. Entsprechend profitieren auch Bezieher von Grundsicherung im Alter beziehungsweise Sozialhilfe.

KRANKENVERSICHERUNG: Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt zum 1. Juli von 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent. Im Gegenzug wird der Steuerzuschuss für den Gesundheitsfonds erhöht. Mehr...

HAUSARZTMODELL: Alle gesetzlichen Kassen müssen ab 1. Juli ein solches Modell anbieten. Dabei verpflichten sich Versicherte, statt zum Facharzt zuerst zum Hausarzt zu gehen. Dafür gibt es Vorteile, etwa den Erlass der Praxisgebühr.

KFZ-STEUER: Die Kfz-Steuer richtet sich ab dem 1. Juli nicht mehr allein nach dem Hubraum, sondern teilweise auch nach dem CO2-Ausstoß eines Autos, also dem Spritverbrauch. Die neue Berechnung gilt nur für Autos, die ab dem 1. Juli neu zugelassen werden. Mehr...

HANDY-AUSLANDSTARIFE: Die maximalen Kosten für die Handy-Nutzung im EU-Ausland sinken zum 1. Juli nochmals. So darf ein Anruf nur noch rund 51 Cent pro Minute kosten, eine SMS rund 13 Cent. Das Annehmen von Anrufen darf ab dann nicht mehr als 22,6 Cent kosten. Auch Internetsurfen im Ausland wird billiger.

HANDY-NOTRUFE: Wer mit dem Handy ab dem 1. Juli Polizei oder Feuerwehr ruft, muss eine funktionierende SIM-Karte in seinem Mobiltelefon haben. Bisher waren Notrufe auch ohne solche Karte möglich, es kam jedoch häufig zu Missbrauch. Mehr...

ENERGIEAUSWEIS: Ab dem 1. Juli müssen auch Nicht-Wohngebäude einen Energieausweis haben, also etwa Büroimmobilien oder Behördensitze. Der Ausweis war bisher nur Pflicht für Wohngebäude.

MEISTER-BAFÖG: Die Meister-Bafög genannte Förderung von Fortbildung wird ausgeweitet. Erzieher, Altenpfleger und Existenzgründer werden künftig stärker unterstützt. Bei einem Abschluss wird nun ein Teil des Darlehens erlassen.

KURZARBEITERGELD: Ab dem 1. Juli zahlt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 24 Monate lang Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten in Betrieben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ab dem sieben Monat übernimmt sie auch die kompletten Sozialversicherungsbeiträge für die Kurzarbeiter. Mehr...(afp)