Kabinett billigt Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Jugendlichen

Berlin. Künftig können auch jugendliche Straftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung genommen werden. Bislang war dies nur bei Erwachsenen oder Heranwachsenden über 18 Jahren möglich. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat das Bundeskabinett gebilligt. Zypries verwies auf die "schwer wiegende Gefahr für die Allgemeinheit", die von einigen wenigen jugendlichen Kriminellen ausgehe. Eine Motivation für den Gesetzentwurf sei gewesen, dass "schwerste Straftaten von immer jüngeren Menschen begangen" würden. Die Sicherungsverwahrung als schärfste Sanktion des deutschen Strafrechts dürfe aber nur das letzte Mittel sein.

Nach Angaben des Ministeriums befinden sich zurzeit etwa 400 Straftäter - ausschließlich Männer - in Sicherungsverwahrung. Zypries rechnet damit, dass es weniger als zehn Jugendliche pro Jahr sein werden, bei denen künftig eine Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Voraussetzung sei eine Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren - etwa bei Mord oder bei schweren Sexualverbrechen. Zwei Gutachten müssen die Gefährlichkeit der Täter belegen.

Die Grünen-Politiker Kai Gehring und Jerzy Montag kritisierten, Zypries gebe den bewährten Grundsatz im Jugendstrafrecht auf, wonach neben der Sühne die Wiedereingliederung der Straftäter im Mittelpunkt stehe. Der FDP-Abgeordnete Jörg van Essen bemerkte, dass gerade bei Jugendlichen Prognose-Entscheidungen schwierig seien. Mehrere Landesjustizminister der CDU forderten dagegen, eine Sicherungsverwahrung müsse schon ab fünf Jahren Jugendstrafe möglich sein.