Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines wegen Mordes verurteilten Straftäters abgewiesen. Die lebenslange Haftsrafe ist rechtens. Auch 20-Jährige dürfen nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Die Entscheidung fiel einstimmig.
Das Bundesverfassungsgerichtin Karlsruhe hat klargestellt, dass für 20-jährige Straftäter das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden kann. Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss blieb die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde eines wegen Mordes verurteilten jungen Mannes erfolglos.
20-jähriger Rostocker reichte Beschwerde ein
Er hatte als 20-Jähriger in Rostock ein Mädchen ermordet und war deshalb zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Entgegen der üblichen Praxis verhängte das Landgericht Rostock keine Jugendstrafe, sondern verurteilte den Täter nach dem Erwachsenenstrafrecht. Diese sieht bei Mord zwingend lebenslange Freiheitsstrafe vor. Im Jungendstrafrecht beträgt die Höchststrafe dagegen nur zehn bis 15 Jahre.
Der Verurteilte legte deshalb Verfassungsbeschwerde ein. Eine Kammer des Zweiten Senats nahm diese jetzt einstimmig nicht zur Entscheidung an. Die Anwendung des Jungendstrafrechts für Heranwachsende habe Ausnahmecharakter, heißt es in der Begründung. Die konkrete Entscheidung sei trotz einiger Mängel im Ergebnis nicht zu beanstanden. Zuvor hatte bereits auch der Bundesgerichtshof die lebenslange Freiheitsstrafe bestätigt. Einige Rechtspolitiker kritisieren seit Jahren, dass die Gerichte für Heranwachsende zu häufig das Jugendstrafrecht anwenden.
Wegen Mordes verurteilt
Der Täter hatte im Juli 1996 ein 15-jähriges Mädchen bewusstlos geschlagen, um sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Er ließ sie zunächst bewusstlos in einem Park in Rostock liegen, kam später aber mit einem Helfer zurück und erdrosselte sie, damit sie ihn nicht belasten konnte. Die Tat konnte zunächst nicht aufgeklärt werden. Erst im Januar 2008 wurde der Täter wegen Mordes verurteilt. (AP)