Düsseldorf. Mit der ersten Dienstrechtsreform in NRW seit 2016 sollen Quereinstiege und Beförderungen erleichtert werden. Die Details sind da.
Die schwarz-grüne Landesregierung will mit einer umfassenden Reform des Laufbahnrechts den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen attraktiver für Quereinsteiger machen.
Eine entsprechende Reform des Landesbeamtengesetzes wurde in dieser Woche dem Landtag zugeleitet und soll am 10. April in einer Sachverständigenanhörung weiter beraten werden. „Der öffentliche Dienst muss für Arbeitnehmer interessant bleiben. Das heißt, um Fachkräfte zu binden und Nachwuchs zu gewinnen, müssen wir weiter die Arbeitsbedingungen verbessern und öffentliche Verwaltung schmackhaft machen“, begründete NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) den Schritt.
Die letzte große Dienstrechtsreform in NRW hatte es 2016 gegeben. Schwarz-Grün will nun vor allem durch Änderungen bei Probezeiten, Beförderungswegen und der Anrechenbarkeit von Berufserfahrung außerhalb des öffentlichen Dienstes dafür sorgen, dass Landesbehörden und Kommunalverwaltung in Mangelberufen konkurrenzfähig bleiben.
NRW-Beamte: So kann Tätigkeit auf Probezeit angerechnet werden
Künftig soll etwa die Tätigkeit in der freien Wirtschaft auf die Probezeit im Beamtenverhältnis angerechnet werden können. „Mit diesem Mittel werden Anreize geschaffen, als Quereinsteiger in den öffentlichen Dienst zu wechseln“, heißt es im Gesetzentwurf. Der sichere, aber meist schlechter bezahlte Job beim Land oder in einem Rathaus gewinnt bisweilen erst in der Familiengründungsphase für Bewerber an Attraktivität. Allerdings wollen sich die wenigsten dann wieder wie Berufsanfänger behandeln lassen.
Auch der direkte Einstieg auf höheren Sprossen der Karriereleiter soll erleichtert werden. Bislang konnten Bewerber nur über eine Ausnahmeentscheidung des Landespersonalausschusses in einem Beförderungsamt eingestellt werden. Nach der Gesetzesreform sollen Dienstvorgesetze hier mehr Freiheiten bekommen, Bewerber aus der Privatwirtschaft sofort besser zu besolden.
Auch eine Beförderung für frische Beschäftigte direkt nach ihrer Probezeit soll möglich werden. Das obligatorische „Sperrjahr“ nach Beendigung der Probezeit fiele damit weg. Hat ein Beamter bereits während der Probezeit Leistungen gezeigt, die eine Beförderung rechtfertigen, kann der Aufstieg direkt erfolgen.
Politisches Engagement: Neues Rückkehrrecht für Wahlbeamte in NRW
Eine wichtige Änderung ist auch für Beamte vorgesehen, die sich nebenher politisch engagieren. Die schwarz-grüne Dienstrechtsreform sieht die Einführung eines Rückkehrrechts für kommunale Wahlbeamte auf ihren ursprünglichen Verwaltungsjob vor. Dies solle „deren Bereitschaft maßgeblich steigern, sich für ein entsprechendes Amt zu bewerben“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Wer also Beamter einer Stadt ist und sich in der Nachbarkommune als Dezernent oder Bürgermeister wählen lässt, bekommt einen Anspruch auf Rückkehr zum bisherigen Dienstherrn mit Beendigung des Wahlbeamtenverhältnisses.