Düsseldorf. Das Bundesverfassungsgericht hat die Weitergabe von Polizei-Kosten an die Clubs erlaubt. Jetzt reagiert der NRW-Innenminister.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Polizeikosten bei Bundesliga-Spielen will NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) die Vereine weiterhin nicht zur Kasse bitten.
„Polizeieinsätze dürfen kein Preisschild haben. Ich will keine Preisschlacht führen, wenn es um Polizeieinsätze geht. Für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, ist ein Versprechen des Staates an seine Bürger“, bekräftigte Reul am Dienstag. In den vergangenen Jahren hatte der CDU-Politiker immer wieder auf Abgrenzungsschwierigkeiten zu anderen Großveranstaltungen und Einsatzlagen hingewiesen.
Zugleich lobte der NRW-Innenminister am Dienstag die rechtliche Klarstellung aus Karlsruhe. Er hoffe, dass die Botschaft bei den Verantwortlichen im Profifußball ankomme: „Gut verdienende Vereine und Stadionbetreiber müssen sich ihre Verantwortung bewusst machen und mehr Geld in die Sicherheit ihrer Stadien stecken“, so Reul.
Fußball-Einsätze: Allein in NRW 565.000 Polizeistunden pro Saison
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass das Land Bremen Kosten für zusätzlichen Polizeiaufwand bei Hochrisikospielen der Bundesliga an die Deutsche Fußball-Liga (DFL) weitergeben darf. Dies sei verfassungsgemäß, weil dadurch die Kosten dort abgeladen würden, wo die Gewinne anfallen, und nicht von der Gesamtheit der Steuerzahler geschultert werden müssten.
SPD-Innenexpertin Christina Kampmann brachte einen bundesweiten Fonds ins Gespräch, um die DFL an den erheblichen Polizeikosten zu beteiligen. „Die Arbeitsbelastung der nordrhein-westfälischen Polizei aufgrund von Fußballspielen in NRW lag in der Saison 2023/24 bei rund 565.000 Stunden. Dies entspricht einem rechnerischen Stellenanteil von etwa 434 Beamten.“ Reul solle mit den anderen Bundesländern nach einer Möglichkeit suchen, die DFL an den Kosten in Höhe von mehr als 20 Millionen Euro allein in NRW zu beteiligen, so Kampmann.
Polizeikosten für 3. und 4.Liga: Droht Vereinen der Ruin?
CDU-Innenexperte Christos Katzidis wies daraufhin, dass bei Anwendung des Bremer Gebührengesetzes auf NRW auch Fußballspiele der 3. und 4. Liga berechnet werden müssten. „Gerade diese Vereine können es sich aufgrund der wirtschaftlichen Situation gar nicht leisten, derartige Polizeieinsätze zu bezahlen. Das könnte zum Ruin der Vereine führen“, so Katzidis.
Die DFL lehnt Rechnungen für Polizeieinsätze ab und verweist auf hohe Ausgaben für Stadionsicherheit und Präventionsarbeit. Zudem trage der Fußball mit seiner Wertschöpfung sowie Steuern und Abgaben bereits erheblich zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei. Der Streit um das Bremer Kostenmodell für Hochrisikospiele zog sich durch alle Gerichtsinstanzen bereits zehn Jahre lang hin.