Düsseldorf. Das Land präzisiert das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag. Mit einigen interessanten Klarstellungen für das Stadtbild.

Die schwarz-grüne Landesregierung will Rechtsunklarheiten über den Schutz von Jugendlichen in NRW vor den Suchtgefahren des Zockens und Wettens beseitigen.

In einer Neufassung des landeseigenen Ausführungsgesetzes zum bundesweit gültigen Glückspielstaatsvertrag von 2021 ist erstmals der Mindestabstand von Spielhallen zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in einem eigenen Absatz abgefasst worden. Die Landesregierung hat das 52-seitige Paragrafenwerk dem Landtag bislang weitgehend unbeachtet am 30. Dezember zugeleitet.

Konkretisiert wird nun, dass die Schutzzone von mindestens 350 Metern um Schulen und Jugendeinrichtungen nur unter strengen Auflagen unterlaufen werden darf. So können die lokalen Behörden eine Spielhalle nur dann genehmigen, wenn „keine Sichtbeziehung zum Schutzobjekt besteht oder ein Durchgang trotz Sichtbeziehung nicht möglich ist“.

„Vom Automatenspiel in Spielhallen gehen besondere Gefahren für Kinder aus“

Um ausnahmsweise in der Nähe von Schulen Glücksspiel anbieten zu dürfen, muss die Spielhalle in diesem Sonderfall speziell geschultes Aufsichtspersonal nachweisen oder das Zugangsalter auf 21 hochsetzen und dies „gut sichtbar und lesbar in unmittelbarer Nähe des Eingangs der Spielhalle kenntlich“ machen, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf.

Festgeschrieben wird auch die Verpflichtung, Spielhallen so zu gestalten, dass sie von außen nicht einsehbar sind. „Vom Automatenspiel in Spielhallen gehen besondere Gefahren für Kinder und Jugendliche aus. Insbesondere die schnelle Abfolge von bewegten, bunten Bildern kann auf Kinder und Jugendliche einen erhöhten Anreiz schaffen“, so das Gesetz.

Außerdem darf „keine anreizende Werbung an der Spielhalle angebracht werden“, die Heranwachsende anlocken könnte: „Es ist zu verhindern, dass der Eindruck entstehen kann, dass dieser Bereich des Glücksspiels zum Gut des täglichen Lebens gehört.“ Anders verhält es sich mit Wettbüros, in denen Sportereignisse und Wettquoten auf Monitoren zu sehen sind. Hier will der Gesetzgeber ausdrücklich Transparenz, um die Kontrolle von außen zu erleichtern.

„In Spielhallen kein Alkohol ausgeschenkt oder konsumiert werden“

Klargestellt wird, dass in Spielhallen kein Alkohol ausgeschenkt oder konsumiert werden darf. „So soll verhindert werden, dass, bedingt durch den Alkoholgenuss, die Hemmschwelle größere Geldbeträge zu verspielen, gesenkt wird“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

In NRW gibt es knapp 2000 Spielhallen. Viele ältere Standorte genießen noch jahrelang Bestandsschutz. Das Gesetz will nun festschreiben, dass künftig bei einem Betreiberwechsel der Mindestabstand zu Schulen strikt eingehalten werden muss. In der Vergangenheit hatte es darüber immer weder Rechtsstreitigkeiten gegeben. „Die Betreiberidentität ist der maßgebliche Anknüpfungspunkt, Bestandsschutz zu gewähren, da nur die alte Betreiberin oder der alte Betreiber selbst auf die ursprüngliche Erlaubnis vertrauen konnte“, so die Landesregierung.

Die Zahl der Spielhallen in NRW ist seit Jahren rückläufig, auch wenn der landesweite Jahresumsatz weiterhin auf gut eine Milliarde Euro geschätzt wird. Doch viele Zocker haben sich längst ins Internet verabschiedet. Das Online-Glücksspiel ist unter bestimmten Auflagen mit dem Staatsvertrag von 2021 ebenfalls legalisiert worden.

Die „Landesfachstelle Glückspielsucht“ hat in der Vergangenheit mehrfach gegenüber dem Landtag auf ein Missverhältnis zwischen den Schutzbemühungen im Umfeld von stationären Spielhallen und der aggressiven Werbung für Online-Casinos und Sportwetten hingewiesen. Drei von zehn Personen, die zum ersten Mal an Glücksspielen teilnähmen, seien von Werbung dazu animiert worden, zitierten die Experten diverse Studien.

Nicht einmal sieben Prozent der Bevölkerung in Deutschland zocken riskant

Insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Personen mit pathologischem Glücksspielverhalten würden zum Risiko verleitet. Rufe nach einem EU-weiten Werbeverbot ähnlich wie bei Tabakerzeugnisse sind jedoch verhallt, weil die Sorge besteht, dass so noch mehr Spieler in den digitalen Schwarzmarkt abrutschen könnten.

Obwohl das Erscheinungsbild vieler Fußgängerzonen und Werbemaßnahmen im Umfeld von Sportveranstaltungen anderes vermuten lassen: Die Gesamtzahl der Spieler ist Schätzungen zufolge noch immer recht überschaubar. Mehr als 63 Prozent der Deutschen zwischen 16 und 70 Jahren zocken nie. Knapp 20 Prozent füllen schon mal einen Lotto-Schein aus, etwa 13 Prozent hoffen auf den „Eurojackpot“. Nicht einmal sieben Prozent der Bevölkerung fühlen sich online oder stationär vom riskanteren Automatenspiel, Casino oder Sportwetten angezogen.