Düsseldorf. Einmal bewilligt, nie mehr kontrolliert? „Selbstbewirtschaftungsmittel“ der NRW-Ministerien sind nicht mehr unbegrenzt verfügbar.

Im Streit um mögliche Schattenhaushalte der schwarz-grünen Koalition hat der Landesrechnungshof (LRH) einen Vorstoß von NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) zur Begrenzung der sogenannten Selbstbewirtschaftungsmittel begrüßt.

Die Landesregierung wirke damit dem „Risiko der Entstehung von Dauerfonds endlich durch entsprechende gesetzliche Regelungen entgegen“, lobte LRH-Präsidentin Brigitte Mandt in einer Stellungnahme für den Finanzausschuss. Optendrenks Plan, am Beispiel der 130 Millionen Euro für die integrationspolitische Infrastruktur im Land Selbstbewirtschaftungsmittel nur noch auf drei Haushaltsjahre zu begrenzen, könne dafür sorgen, dass sich nicht erneut Milliardenbestände außerhalb der Kontrolle des Landtags aufbauten, so Mandt.

Selbstbewirtschaftungsmittel sind mehrjährige Haushaltsmittel

Selbstbewirtschaftungsmittel sind Haushaltsmittel, die vom Landtag einmal bewilligt und über ein laufendes Etatjahr hinaus einem Ministerium zur Verfügung gestellt werden. Die Überjährigkeit war ursprünglich dazu gedacht, etwa langfristige Baumaßnahmen des Landes abzusichern, bei denen der genaue Mittelabfluss vom Baufortschritt abhängt. Auch bei der Co-Finanzierung von mehrjährigen Förderprogrammen benötigt ein Ministerium langfristige Planungssicherheit.

In den vergangenen Jahren waren jedoch gewaltige Summen in den Ressorts aufgetürmt worden. Die Selbstbewirtschaftungsmittel werden zwar zweckgebunden bewilligt, doch bislang gab es keinerlei Begrenzung des Zeitraums, in dem sie ausgegeben werden müssen. Verzögert sich ein geplantes Projekt oder wird billiger als veranschlagt, verfügt das Ministerium plötzlich über „Spielgeld“.

Opposition in NRW vermutet, dass Schwarz-Grün gezielt Geld parken will

In den vergangenen Monaten hatte die Opposition der schwarz-grünen Landesregierung vorgeworfen, gezielt Milliarden zu „parken“, um sie rechtzeitig vor der Landtagswahl 2027 in Projekten für die eigene Klientel ausschütten zu können. Die SPD hatte vergeblich verlangt, die Sozialkürzungen im Haushalt 2025 zurückzunehmen und stattdessen zurückgehaltene Selbstbewirtschaftungsmittel einzusetzen. Die FDP wiederum fordert den Rückgriff auf die Milliarden, um keine neuen Schulden aufzunehmen.

Mit Optendrenks neuer Frist ist zumindest ein Automatismus etabliert, um nicht ausgegebenes Steuergeld wieder dem regulären Haushalt und damit dem Budget- und Kontrollrecht des Parlaments zuzuführen.

Der Landesrechnungshof mahnt, wegen des Ausnahmecharakters der Selbstbewirtschaftungsmittel müsse stets auf nachvollziehbare Begründungen für deren Ansatz geachtet werden. Zudem solle auch vor Ablauf der Rückführungsfrist künftig bei den Ressorts abgefragt werden, inwieweit das Geld überhaupt noch benötigt werde.