Düsseldorf. Nach dem Assad-Sturz lässt der Bund die Schutzgewährung überprüfen. Was das für Zehntausende Syrer in NRW bedeuten könnte.

Rund 50.000 Syrern in Nordrhein-Westfalen und ihren Familien könnte demnächst die Abschiebung drohen. „So wie es unser Recht vorsieht, wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Schutzgewährungen überprüfen und aufheben, wenn Menschen diesen Schutz in Deutschland nicht mehr brauchen, weil sich die Lage in Syrien stabilisiert hat“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Wochenende der Funke Mediengruppe, zu der auch unsere Redaktion gehört. „Das wird dann für jene gelten, die kein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen wie Arbeit oder Ausbildung haben und nicht freiwillig nach Syrien zurückkehren“, so Faeser weiter.

Wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit hochrechnete, sind allein in NRW knapp 49.000 erwerbsfähige Syrer arbeitslos gemeldet. Für sie könnte das Aufenthaltsrecht nach einer Überprüfung möglicherweise enden. Faeser hat deutlich gemacht, dass Deutschkenntnisse und Berufstätigkeit wichtige Kriterien für eine Perspektive in Deutschland seien.

Insgesamt gibt es in NRW zwar knapp 113.000 erwerbsfähige Syrer, die Sozialleistungen beziehen. Mehr als 22.000 von ihnen sind jedoch zumindest beschäftigt und müssen ihr geringes Gehalt „aufstocken“ oder sie befinden sich in Sprachkursen und Qualifizierungsmaßnahmen. Etwa 63.000 Syrer in NRW sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und dürften deshalb keine Probleme haben, dauerhaft in Deutschland leben zu können. Als nicht erwerbsfähig werden von den Behörden Kinder und Rentner eingruppiert.

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Etwa 63.000 Syrer in NRW arbeiten sozialversicherungspflichtig

Mit dem Sturz der syrischen Diktators Assad vor knapp einem Monat und der Stabilisierung der Lage in dem Land hat die Debatte an Fahrt aufgenommen, ob ein Fluchtgrund bei vielen Asylbewerbern überhaupt noch gegeben sei. In NRW ist die Gruppe der syrischen Staatsangehörigen in den vergangenen Jahren stark angewachsen.

Das NRW-Flüchtlingsministerium hatte die Abschiebedebatte zunächst gebremst und auf die unklare Sicherheitslage in Syrien verwiesen. Zudem kann in Düsseldorf nicht abgeschätzt werden, in welcher Größenordnung die Änderung des Schutzstatus selbst bei schlecht integrierten und arbeitslosen Syrern wirklich in Rückführungen enden würde. Soziale Härten, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder die Ausbildung der Kinder können ein rechtliches Abschiebehindernis bedeuten.

Soziale Härten oder Kinder in Ausbildung können Abschiebehindernis sein

Die Union hält Gesetzesänderungen auf nationaler und europäischer Ebene für notwendig, um das Aufenthaltsrecht für bestimmte Personengruppen zu beenden. Es sei unrealistisch, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jetzt die nachträgliche Überprüfung von mehreren Hunderttausend Asylbescheiden zuzumuten und die Verwaltungsgerichte mit der nachlaufenden Klagewelle zu überrollen.