Düsseldorf. Weniger Sender und Sportrechte-Millionen, Beitragserhöhung gestoppt, Widerspruchsrecht der Politik gestärkt: So sieht NRW die Reform.
NRW-Medienminister Nathanael Liminski (CDU) hat die Verständigung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstag auf eine umfassende Rundfunkreform und das vorläufige Einfrieren des Pflichtbeitrags für alle Haushalte bei 18,36 Euro im Monat begrüßt.
„Dieser Beschluss verbindet kurzfristige Beitragsstabilität für die Bürger mit mehr langfristiger Planungssicherheit für die Sender“, erklärte Liminski. Die Länder hätten Wort gehalten und in diesem Jahr ein umfassendes Reformpaket zur Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf den Weg gebracht.
NRW-Minister Liminski verärgert über Verfassungsklage
Verärgert zeigte sich der NRW-Medienminister über die Ankündigung von ARD und ZDF, die Anhebung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf dann 18,94 Euro beim Bundesverfassungsgericht einklagen zu wollen. „Die Intendanten haben mit der voreiligen Einreichung ihrer Verfassungsbeschwerde unnötig Öl ins Feuer der laufenden Diskussion gegossen und die Einigung unnötig erschwert“, so Liminski. Mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz werde der Beschwerde von ARD und ZDF die Grundlage entzogen.
Die Sender berufen sich bei ihrer Klage auf eine Empfehlung der dafür zuständigen unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Diese hatte eine Erhöhung für die neue Beitragsperiode ab 1. Januar 2025 auf 18,94 Euro vorgelegt. Die Länder verweigerten jedoch die bislang in allen 16 Landtagen erforderliche Zustimmung.
Die Ministerpräsidenten machten stattdessen eine andere Rechnung auf: In den kommenden zwei Jahren sollen umfassende Reformen ins Werk gesetzt werden wie weniger Hörfunkwellen, die Zusammenführung von Spartensendern, geringere Ausgaben für Sportrechte, schlankere Verwaltungsstrukturen, den Abbau von Dopplungen im Programm sowie eine klarere Abgrenzung zu Online-Textangeboten der freien Presse. Bis dahin sollen ARD und ZDF auf ihre Rücklagen von zwei Milliarden Euro zurückgreifen und auf eine Gebührenerhöhung verzichten.
Ab 2027 neues Beitragsermittlungsverfahren: Mehr Widerspruchsrechte gegen Gebühren
Ab 2027 wird dann ein neues Beitragsermittlungssystem greifen, das die Widerspruchsrechte der Länder stärkt. Bei einer von der KEF vorgeschlagenen Steigerung des Rundfunkbeitrags bis zu 2 Prozent, ist demnach ein Widerspruch durch mindestens drei Länder erforderlich. Bei einer Steigerung von 2 bis 3,5 Prozent braucht es nur mindestens zwei Länder, die dagegen sind. Bei einer vorgeschlagenen Steigerung von 3,5 bis 5 Prozent kann dem neuen Modell zufolge schon ein einziges Land die Erhöhung stoppen. Wollen ARD und ZDF künftig sogar mehr als 5 Prozent zusätzlich von den Bürgern, setzen die Länder einstimmig selbst den Beitrag fest.
Mit dem neuen Beitragsermittlungsmodell hoffen die Landesregierungen, dass auch die Verfassungsklage von ARD und ZDF in sich zusammenfällt. Karlsruhe könne ja unschwer erkennen, dass die gewählte Politik die Systematik geändert habe, heißt es. „Die Anstalten sollten sich nun dringend auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren und zudem die Reformen zügig umsetzen“, forderte Liminski.