Düsseldorf. Alle reden von Messergewalt, aber die Bundespolizei wartet bisher vergeblich auf „anlasslose Kontrollen“ in Bahnhöfen.

Die Teil-Blockade des Sicherheitspaketes der Ampel durch die Union im Bundesrat habe nach Einschätzung der SPD erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit in Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen.

„Die Ablehnung des Sicherheitspaketes durch die unionsgeführten Länder, also auch durch NRW, führt leider dazu, dass in Waffenverbotszonen, insbesondere in Bahnhöfen, keine Kontrollen durch die Bundespolizei durchgeführt werden können“, sagte der Chef der NRW-Landesgruppe der SPD im Bundestag, Dirk Wiese, am Dienstag im Landtag. Wiese sprach nach einer Sitzung der SPD-Landtagsfraktion neben Fraktionschf Jochen Ott von einem „großen Ärgernis“, das für Unsicherheit in NRW sorge und nach dem Attentat von Solingen nicht vermittelbar sei. Innenminister Herbert Reul (CDU) habe ja selbst immer wieder auf das Problem der zunehmenden Messerkriminalität und auf die Bedeutung von Waffenverbotszonen hingewiesen.

Bundespolizei-Gewerkschafter: „Anlasslose Kontrollen wären vehement wichtig“

Das Sicherheitspaket sehe tatsächlich vor, der Bundespolizei das Recht zur „anlasslosen Kontrolle“ in Waffen- und Messerverbotszonen zu geben, erklärte Andreas Roßkopf, Chef der Gewerkschaft GdP für die Bundespolizei, gegenüber dieser Redaktion. „Die Möglichkeit der anlasslosen Kontrolle wäre für die Bundespolizei vehement wichtig, nicht nur, wenn es um Messer geht“, so Roßkopf. Der Gewerkschafter teilt daher die Kritik von Dirk Wiese am Nein der Union. Derzeit hätten Bundespolizisten, im Gegensatz zu Polizeikräften der Länder, keine Befugnis, in ihren Zuständigkeitsbereichen anlasslos zu kontrollieren.

Ein Sprecher des NRW-Innenministeriums wies den Vorwurf, die Blockade des Sicherheitspaketes erschwere die Arbeit der Polizei, zurück. Die Polizei dürfe in temporären Waffenverbotszonen und im Rahmen einer „strategischen Fahndung“ anlasslos kontrollieren. Die „strategische Fahndung“ greife, wenn an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten Straftaten zu erwarten seien. Dieses Instrument könne zum Beispiel auch im Rahmen des Karnevals oder zu Halloween angewendet werden. In den Bahnhöfen in NRW enden allerdings die Rechte der Landespolizei. Hier sind die Bundespolizistinnen und -polizisten zuständig.

Wie weit dürfen die Rechte der Polizei gehen? Bürgerrechtler wittern Gefahren

Andreas Roßkopf von der GdP Bundespolizei beteuert, „anlasslose Kontrollen“ bedeuteten nicht, dass Polizisten überall und jederzeit grundlos Menschen einfach so kontrollieren dürften. „Das wird immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bleiben“, sagte er gegenüber dieser Redaktion. Bürgerrechts-Aktivisten, zum Beispiel von „Netzpolitik“, bezweifeln dies. In Demokratien sollten Bürgerinnen und Bürger nicht befürchten müssen, ohne konkreten Anlass von der Polizei überprüft zu werden. Der Bund plane mit seinem Sicherheitspaket eine unverhältnismäßige Einschränkung der Freiheitsrechte.

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