Berlin. Melonis postfaschistische Regierung hatte die ersten Geflüchteten bereits nach Albanien gebracht. Warum ein Gericht jetzt Zweifel anmeldet.

Wie man mit Härte die Migrationsfrage an den Außengrenzen der EU löst: Das wollte Giorgia Meloni den Europäern eigentlich mit ihrem Plan demonstrieren, Geflüchtete direkt nach Albanien zu überstellen. In gefängnisähnlichen Asylzentren hätten die Migranten dann einen Antrag stellen können, um legal in die EU einreisen zu können – so zumindest der Plan von Italiens postfaschistischer Regierungschefin und Albaniens Ministerpräsident Edi Rama.

Ein italienisches Gericht kassierte am Freitag allerdings das Vorhaben, nachdem bereits die ersten Menschen nach Albanien verbracht wurden. Die zwölf Männer müssen nun auf richterliche Anordnung wieder zurück nach Italien.

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Das Gericht bezog sich bei seiner Entscheidung vom Freitag auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf als sicher eingestufte Herkunftsländer von Migranten. Demnach erfüllen die zwölf nach Albanien gebrachten Männer aus Bangladesch und Ägypten nicht die Kriterien, die in dem zugrundeliegenden Abkommen zwischen Rom und Tirana festgelegt wurden.

Die Partei von Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni, die postfaschistischen Fratelli d‘Italia (Brüder Italiens), bezeichnete die Entscheidung des Gerichts vom Freitag als „absurd“. „Politisierte“ Richter hätten entschieden, es gebe keine sicheren Herkunftsländer, erklärte die Partei im Onlinedienst X. Damit werde es „unmöglich, illegal Eingereiste abzuschieben“. „Sie wollen die Grenzen Italiens abschaffen, das lassen wir nicht zu“, schrieb die Partei weiter. Meloni selbst erklärte am Freitag, sie glaube nicht, „dass es in der Zuständigkeit von Richtern liegt, zu entscheiden, welche Länder sicher sind und welche nicht, es liegt in der Zuständigkeit der Regierung“.

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Abkommen zwischen Italien und Albanien bereits vor einem Jahr vereinbart

Melonis Regierung hatte die Liste der ihrer Darstellung nach sicheren Herkunftsländer, in denen weder Strafverfolgung noch Folter oder diskriminierende Gewalt drohen, kürzlich auf Staaten erweitert, in denen diese Bedingungen in einigen Landesteilen nicht erfüllt sind. Dem EuGH zufolge ist es nicht möglich, nur einzelne Landesteile als sichere Herkunftsgebiete einzustufen, sondern nur ganze Staaten.

Bereits vor einem Jahr hatten beide Länder die Einrichtung von durch Italien betriebene Aufnahmelager für Asylbewerber in Albanien vereinbart. Die Asylzentren werden nach italienischem Recht und mit italienischem Personal betrieben. Am Mittwoch war erstmals ein Schiff mit in italienischen Gewässern abgefangenen Migranten nach Albanien gebracht worden.

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Kritik kam von Menschenrechtsorganisationen

An Bord waren 16 Migranten. Vier von ihnen waren jedoch sofort nach Italien gebracht worden. Zwei von ihnen gaben an, sie seien minderjährig. Zwei weitere benötigten laut eigenen Angaben medizinische Versorgung. Das Abkommen betrifft ausschließlich männliche volljährige Migranten. Die Asylanträge von Migrantinnen und Migranten, die als gefährdet eingestuft werden, sollen weiter in Italien bearbeitet werden.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Abkommen scharf. So sei es offen, wie Italien sicherstelle, dass in Aufnahmezentren außerhalb der EU Menschenrechte gewahrt bleiben.